Fragen zu Sach- bzw. Reisemitteln
Häufig reisen nicht nur die Projektleiter:innen der X-Student Research Groups, sondern auch teilnehmende Studierende. Aufgrund des Gruppencharakters der Reisen werden im StuROPx keine einzelnen Dienstreiseabrechnungen (gemäß zahlungsbegründeter Belege) gestellt. Stattdessen arbeiten wir mit Reisekostenzuschüssen. Entscheidend dabei ist das Wort "Zuschuss", d. h., es werden nicht die entstandenen Kosten erstattet, sondern ein Zuschuss zu den Kosten (Fahrt, Übernachtung etc.) gewährt. Der Reisekostenzuschuss orientiert sich an der Wegstreckenentschädigung gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG): 20 Cent/ km; mit einem Höchstbetrag von 130 € pro Person.
Es kann Exkursionen geben, ohne die die Forschung nicht stattfinden kann, die aber gleichzeitig auch sehr kostenintensiv sein können. Wenn diese Exkursionen deutlich mehr Mittel als 750 Euro verlangen, muss bei Antragstellung im Rahmen des Call for Proposals eine Bestätigung des Instituts beigelegt werden, dass die zusätzlichen Kosten durch das Institut getragen werden. Der Eigenanteil für Studierende sollte dabei möglichst gering sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Sach- bzw. Reisemittel abrechnen können:
(1) Rechnung: Sie lassen sich eine Rechnung geben, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und lassen sich eine Rechnung dafür ausstellen. Diese Rechnung leiten Sie an die StuROPx-Koordinierungsstelle weiter, die eine Begleichung des ausstehenden Betrags in die Wege leiten wird.
(2) Erstattungsantrag (nur in Ausnahmefällen): Sie gehen in Vorleistung, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und bezahlen diese zunächst selbst. Dann reichen Sie einen Erstattungsantrag bei der StuROPx-Koordinierungsstelle ein.
Weiterführende Hinweise zum genauen Verfahren zur Abrechnung von Sach- und Reisemitteln erhalten erfolgreiche Antragsteller*innen zu Projektbeginn.
