Wie werden die Sach- bzw. Reisemittel abgerechnet?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Sach- bzw. Reisemittel abrechnen können:
(1) Rechnung: Sie lassen sich eine Rechnung geben, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und lassen sich eine Rechnung dafür ausstellen. Diese Rechnung leiten Sie an die StuROPx-Koordinierungsstelle weiter, die eine Begleichung des ausstehenden Betrags in die Wege leiten wird.
(2) Erstattungsantrag (nur in Ausnahmefällen): Sie gehen in Vorleistung, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und bezahlen diese zunächst selbst. Dann reichen Sie einen Erstattungsantrag bei der StuROPx-Koordinierungsstelle ein.
Weiterführende Hinweise zum genauen Verfahren zur Abrechnung von Sach- und Reisemitteln erhalten erfolgreiche Antragsteller*innen zu Projektbeginn.