Was sollte ich bei der Kalkulation von Reisemitteln beachten?
Häufig reisen nicht nur die Projektleiter:innen der X-Student Research Groups, sondern auch teilnehmende Studierende. Aufgrund des Gruppencharakters der Reisen werden im StuROPx keine einzelnen Dienstreiseabrechnungen (gemäß zahlungsbegründeter Belege) gestellt. Stattdessen arbeiten wir mit Reisekostenzuschüssen. Entscheidend dabei ist das Wort "Zuschuss", d. h., es werden nicht die entstandenen Kosten erstattet, sondern ein Zuschuss zu den Kosten (Fahrt, Übernachtung etc.) gewährt. Der Reisekostenzuschuss orientiert sich an der Wegstreckenentschädigung gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG): 20 Cent/ km; mit einem Höchstbetrag von 130 € pro Person.
Es kann Exkursionen geben, ohne die die Forschung nicht stattfinden kann, die aber gleichzeitig auch sehr kostenintensiv sein können. Wenn diese Exkursionen deutlich mehr Mittel als 750 Euro verlangen, muss bei Antragstellung im Rahmen des Call for Proposals eine Bestätigung des Instituts beigelegt werden, dass die zusätzlichen Kosten durch das Institut getragen werden. Der Eigenanteil für Studierende sollte dabei möglichst gering sein.
