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Fragen zum Auswahlprozess

Die Anträge werden von einer eigens eingerichteten Auswahljury begutachtet. Die Auswahljury besteht aus 40 Gutachterinnen und Gutachtern. Sie verteilen sich paritätisch über die vier Verbundpartnerinnen und berücksichtigen die verschiedenen Statusgruppen (16 Professor*innen, 12 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und 12 Studierende). Bei der Besetzung wurde zudem auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und auf eine fachliche Diversität der Mitglieder geachtet.

Die Auswahljury begutachtet die eingegangenen Anträge anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben.

Nein, die Begutachtungskriterien sind nicht veröffentlicht. Sie sind aber implizit in den Hinweisen zur Projektskizze enthalten. Wir empfehlen Ihnen also dringend, dass Sie diese Hinweise lesen und in Ihrem Antrag berücksichtigen.

Für jeden Antrag wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Dabei werden die vergebenen Punkte pro Antrag über die Gutachterinnen und Gutachter addiert. Jene Anträge, die die höchsten Punktzahlen erzielt haben, werden zur Förderung vorgeschlagen.

Die Auswahljury trifft anhand der vergebenen Punkte eine Förderempfehlung, die an das Steering Committee „Teaching and Learning“ weitergeleitet wird. Dieses Steering Committee trifft den finalen Förderentscheid.

Antragstellerinnen und Antragsteller werden - in der Regel - in etwa zehn bis zwölf Wochen nach der Einreichungsdeadline informiert über die (Nicht-) Förderung ihres Antrags informiert.

Pro Call for Proposals werden 16 X-Student Research Groups ausgewählt und gefördert. Mehr Groups können aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nicht bzw. nur in Ausnahmefällen bewilligt werden, d. h. wenn im jeweiligen Förderjahr noch Restmittel vergeben werden können.