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Wer begutachtet die Anträge?

Die Anträge werden von einer eigens eingerichteten Auswahljury begutachtet. Die Auswahljury besteht aus 40 Gutachterinnen und Gutachtern. Sie verteilen sich paritätisch über die vier Verbundpartnerinnen und berücksichtigen die verschiedenen Statusgruppen (16 Professor*innen, 12 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und 12 Studierende). Bei der Besetzung wurde zudem auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und auf eine fachliche Diversität der Mitglieder geachtet.