Forschungskultur gestalten: Jetzt für „Shaping Research Culture“ Förderlinie bewerben
- Ausschreibungsbeginn: 28.09.2026
- Ausschreibungsende: 15. Januar 2027
- Frühestmöglicher Förderbeginn: 1. April 2027
- Antragsberechtigung: Professor:innen, promovierte Wissenschaftler:innen sowie Expert:innen aus den wissenschaftsunterstützenden Bereichen der BUA-Partnerinnen.
- Die Antragsunterlagen sind vollständig als ein pdf einzureichen an: core@berlin-university-alliance.de
- Es finden 2 vorbereitende Webinare (Webex) statt:
- 1. Informationstermin: 16.10.2026: 13:00 – 14:00 Uhr
- 2. Informationstermin: 9.11.2026: 9:30 – 10:30 Uhr
Ausschreibung: „Shaping Research Culture: Responsible Research Assessment und Open Science“
1. Hintergrund und Zielsetzung
Die Berlin University Alliance (BUA) bekennt sich zu Integrität, Offenheit, Transparenz, Kollegialität und Kooperation, Chancengleichheit und Diversität in der Forschung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Forschungskultur im Sinne dieser Werte nachhaltig weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für Forschende und die Forschung zu verbessern. Mit dieser Ausschreibung werden Vorhaben gefördert, die untersuchen, entwickeln und erproben, wie die Forschungskulturen der BUA gestaltet werden können, um:
- adäquate, faire, transparente, diversitätssensible und qualitätsorientierte Bewertungsprozesse zu ermöglichen;
- Fehlanreize in bestehenden Bewertungs- und Anerkennungssystemen zu identifizieren und zu reduzieren;
- unterschiedliche Formen wissenschaftlicher Leistung und wissenschaftlicher Beiträge angemessen anzuerkennen;
- Open-Science-Praktiken und ihre Verbreitung zu unterstützen;
- geeignete Anreize für Offenheit, Transparenz, Kooperation und Nachnutzung zu schaffen;
Dabei sind insbesondere disziplinäre Unterschiede und Unterschiede, die sich aus den Karrierephasen und Rollen (bspw. wissenschaftsunterstützendes Personal und Führungskräfte als wichtige Akteure des Kulturwandels) ergeben, zu berücksichtigen.
Mit dieser Ausschreibung startet eine neue Förderlinie der Berlin University Alliance (BUA) zum Thema „Shaping Research Culture”. Ziel ist es, über mehrere Aufrufe hinweg ein strategisch abgestimmtes Portfolio von Forschungs-, Entwicklungs- und Implementierungsprojekten aufzubauen, das die nachhaltige Weiterentwicklung der Forschungskultur in der BUA unterstützt. Eine zweite Ausschreibung in dieser Förderlinie soll voraussichtlich etwa zwei Jahre nach Beginn der jetzigen Förderperiode veröffentlicht werden. Personen, die in der ersten Förderung erfolgreich waren, ist es möglich, sich an der Folgeausschreibung erneut zu beteiligen.
2. Ziel der Förderung
Ziel der Förderlinie ist es, konkrete und nachhaltige Beiträge zu einer verantwortungsvollen Bewertung wissenschaftlicher Leistungen sowie zur weiteren Verbreitung und Verstetigung von Open Science innerhalb der BUA zu leisten. Am Ende der Förderung sollen daher nicht ausschließlich wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern möglichst anwendbare, erprobte und anschlussfähige Lösungen vorliegen, die innerhalb der BUA übernommen, angepasst oder skaliert werden können.
Gefördert werden daher insbesondere Vorhaben, die eine klare Verbindung zwischen wissenschaftlicher Analyse, partizipativer Entwicklung, praktischer Erprobung und institutioneller Implementierung herstellen.
Die geförderten Projekte sollen insbesondere:
- bestehende Bewertungs- und Entscheidungsprozesse analysieren und weiterentwickeln;
- neue Verfahren, Kriterien, Instrumente oder Unterstützungsangebote für eine verantwortungsvolle Bewertung wissenschaftlicher Leistungen entwickeln und erproben;
- Strategien entwickeln, die Open Science nicht nur als individuelle Entscheidung, sondern als Bestandteil guter institutioneller Forschungspraxis verankern und Open-Science-Praktiken in unterschiedlichen Disziplinen, Forschungsphasen und institutionellen Kontexten verbreiten und sichtbarer machen;
- Verfahren zur partizipativen Gestaltung von Forschungskulturen entwickeln und erproben.
Besonderer Wert wird auf Vorhaben gelegt, die über eine einzelne Einrichtung, Disziplin oder Projektgruppe hinaus Relevanz für die BUA als Verbund besitzen.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Implementierungsvorhaben, die auf die Entwicklung, Erprobung, Evaluation oder Skalierung konkreter Lösungen zielen.
Die Projekte können einen der folgenden Schwerpunktbereiche adressieren oder mehrere Schwerpunktbereiche miteinander verbinden. Die drei Schwerpunktbereiche beschreiben unterschiedliche Perspektiven auf die Weiterentwicklung der Forschungskulturen und sind nicht als vollständig trennscharfe Fördergegenstände zu verstehen. Schwerpunkt A adressiert vor allem die Gestaltung und Weiterentwicklung von Bewertungsprozessen und -instrumenten. Schwerpunkt B fokussiert die Gestaltung, Verbreitung und institutionelle Verankerung von Open-Science-Praktiken. Schwerpunkt C richtet den Blick auf die kulturellen und institutionellen Bedingungen, unter denen sich verantwortungsvolle wissenschaftliche Praxis nachhaltig verankern kann. Ein Vorhaben kann mehrere dieser Perspektiven miteinander verbinden. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Bezüge zum Projektziel und zur geplanten Umsetzung nachvollziehbar dargestellt werden.
Schwerpunkt A: Responsible Research Assessment - Bewertungsprozesse und -instrumente
Die BUA und ihre Partnerinnen haben das Agreement on Reforming Research Assessment unterzeichnet und sind Mitglied der Coalition for Advancing Research Assessment. Die geförderten Projekte sollen die Umsetzung der damit verbundenen Verpflichtungen unterstützen. Gefördert werden Vorhaben zur Weiterentwicklung von Verfahren und Praktiken der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen und Potenziale.
Mögliche Themen sind insbesondere:
- Bewertungsprozesse in Berufungen, Rekrutierung, Karriereentwicklung, Entfristungs- und Förderentscheidungen;
- Kriterien und Verfahren zur Bewertung unterschiedlicher Formen wissenschaftlicher Leistungen bspw. von Open-Science-Praktiken; Teamleistung und Kooperation, wissenschaftsunterstützender Tätigkeiten und von Forschungsinfrastrukturen;
- Leitfäden, Bewertungsraster, Prozessmodelle oder digitale Werkzeuge;
- transparente, partizipative oder innovative Bewertungsverfahren;
- Verfahren zur Qualitätssicherung und Reflexion von Bewertungsprozessen;
- Vermeidung von Verzerrungen und unbeabsichtigten Fehlanreizen in wissenschaftlichen Bewertungsprozessen;
- Auswirkungen neuer Technologien, bspw. Künstlicher Intelligenz, auf die wissenschaftliche Praxis und die damit verbundenen Herausforderungen für die Sicherung und Bewertung von Forschungsqualität und wissenschaftlicher Integrität.
Besonders begrüßt werden Vorhaben, die nicht nur alternative Kriterien formulieren, sondern konkrete Bewertungsprozesse partizipativ in realen institutionellen Kontexten erproben und evaluieren und sich, sofern bereits vorhanden, an den von den Partnerinnen erarbeiteten CoARA Aktionsplänen orientieren.
Schwerpunkt B: Verbreitung und Verstetigung von Open Science
Das Leitbild für eine offene Wissenschaft ist Ausdruck des gemeinsamen Commitments der BUA und ihrer Verbundpartnerinnen für eine offene und transparente Wissenschaft. Gefördert werden Vorhaben, die zur breiteren Nutzung und nachhaltigen Verankerung von Open-Science-Praktiken beitragen.
Mögliche Themen sind insbesondere:
- Maßnahmen zur Verbreitung von Open Data, Open Source, Open Methodology und Open Educational Resources;
- Verbesserung der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von Forschungsoutputs;
- Unterstützungsangebote für Forschende in unterschiedlichen Karrierephasen;
- disziplin- oder zielgruppenspezifische Open-Science-Modelle;
- Forschungsdatenmanagement und die FAIR / CARE-orientierte Nachnutzung von Forschungsdaten;
- offene und transparente Begutachtungs- und Publikationsprozesse;
- Strategien zur Einbindung nichtwissenschaftlicher Akteurinnen und Akteure;
- Sichtbarkeit und Kommunikation von Open-Science-Praktiken;
- Strategien, die Open Science nicht nur als individuelle Entscheidung, sondern als Bestandteil nachhaltiger institutioneller Forschungspraxis verankern.
Ein besonderer Mehrwert wird Vorhaben zugeschrieben, die bestehende Angebote und Strukturen der BUA miteinander verbinden, Lücken schließen und skalierbare Lösungen für mehrere Einrichtungen oder Disziplinen entwickeln und zur Vernetzung relevanter Akteure beitragen.
Schwerpunkt C: Forschungskultur als Voraussetzung für verantwortungsvolle Bewertung und Open Science
Forschungskultur umfasst informelle Normen und Werte ebenso wie formale Anreiz- und Anerkennungsstrukturen, institutionelle Prozesse, Führungs- und Kommunikationspraktiken sowie die konkreten Bedingungen, unter denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Arbeit organisieren.
Gefördert werden Vorhaben, die untersuchen, entwickeln und erproben, wie diese Bedingungen so gestaltet werden können, dass Qualität, Offenheit, Kooperation, Reflexion und verantwortungsvolle wissenschaftliche Praxis unterstützt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Wechselwirkung zwischen institutionellen Rahmenbedingungen, Anreizsystemen, wissenschaftlicher Praxis und individuellen Handlungsoptionen.
Mögliche Gegenstände der Förderung sind insbesondere:
- empirische Untersuchungen zu Forschungskulturen und ihren Auswirkungen auf wissenschaftliche Praxis;
- Entwicklung von Modellen und Instrumenten zur Reflexion und Weiterentwicklung von Forschungskultur;
- Entwicklung und Erprobung von Anreiz- und Anerkennungssystemen als Bestandteil der Forschungskultur;
- Maßnahmen zur Unterstützung eines Kulturwandels auf Ebene von Arbeitsgruppen, Fakultäten, Einrichtungen oder des Verbunds;
- Formate zur Unterstützung von Führungskräften, wissenschaftlichen Communities und wissenschaftsunterstützenden Bereichen bei der Gestaltung und Reflexion von Forschungskultur;
- partizipative Verfahren zur Gestaltung von Forschungskulturen;
- Indikatoren oder qualitative Verfahren zur Beobachtung kultureller Veränderungen;
- Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen institutionellen Rahmenbedingungen, Karrierewegen, Anreizen und wissenschaftlicher Praxis;
- Maßnahmen zur Förderung einer konstruktiven Fehler-, Lern- und Reflexionskultur.
Besonders begrüßt werden Vorhaben, die konkrete Veränderungen in realen institutionellen Kontexten erproben und dabei sowohl formale Strukturen als auch informelle Normen und Praktiken berücksichtigen.
4. Erwartete Ergebnisse und Implementierungsorientierung
Die Förderung zielt ausdrücklich darauf ab, konkrete Lösungen mit Anwendungs- und Implementierungsperspektive hervorzubringen.
Ein Antrag soll daher bereits bei Antragstellung darlegen:
- welches konkrete Problem oder welcher Bedarf adressiert wird;
- welche Zielgruppen und institutionellen Prozesse betroffen sind;
- welche Lösung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll;
- in welchem Kontext die Lösung erprobt wird;
- welche Akteursgruppen in die Entwicklung involviert werden;
- wie die Lösung evaluiert und weiterentwickelt wird;
- welche Voraussetzungen für eine Übertragung auf weitere Bereiche der BUA bestehen;
- welche Einrichtungen, zentralen Dienste, Fakultäten, Fachbereiche oder sonstigen Akteure für eine spätere Implementierung relevant sind.
Die Art des Ergebnisses richtet sich nach Fragestellung und Schwerpunkt des Vorhabens. Am Ende der Förderung soll mindestens ein konkretes, im jeweiligen Projektkontext erprobtes Ergebnis vorliegen. Je nach Vorhaben können dies insbesondere sein:
- ein erprobtes Verfahren oder Prozessmodell;
- ein Bewertungsinstrument oder Kriterienkatalog;
- ein Leitfaden oder Implementierungs-Toolkit;
- ein digitales oder infrastrukturelles Werkzeug;
- ein Schulungs- oder Unterstützungsangebot;
- ein Modell für Anreiz- und Anerkennungsstrukturen;
- ein standardisierbares Vorgehen für die BUA;
- ein erprobtes Pilotmodell mit belastbaren Empfehlungen zur Skalierung.
Darüber hinaus muss eine nachvollziehbare Perspektive für die institutionelle Verstetigung oder Übertragung vorliegen.
5. Antragsberechtigung und Kooperation
Antragsberechtigt sind Professor:innen, promovierte Wissenschaftler:innen sowie Expert:innen aus den wissenschaftsunterstützenden Bereichen der BUA-Partnerinnen.
Die Projekte sollen grundsätzlich an mindestens zwei der vier BUA-Einrichtungen angesiedelt sein oder eine partnerinnenübergreifende Perspektive einnehmen. Eine Beteiligung von Partner:innen aus zentralen Einrichtungen, Bibliotheken, Rechenzentren, Forschungsservices, Verwaltung, Forschungsmanagement sowie gegebenenfalls außeruniversitären Einrichtungen wird ausdrücklich begrüßt.
Erwartet wird die frühzeitige Einbindung derjenigen Akteur:innen, die für eine spätere Implementierung der Projektergebnisse relevant sind.
Dies können insbesondere sein:
- Forschungsmanagement und Forschungsservices einschl. Forschungsförderung und Drittmittelmanagement;
- Bibliotheken und Infrastruktureinrichtungen;
- Rechenzentren und Datenservices;
- Personal- und Karriereentwicklung;
- Fakultäten und Fachbereiche;
- zentrale Gremien und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger;
- Vertreter:innen unterschiedlicher Disziplinen und Statusgruppen.
6. Laufzeit und Förderumfang
Die Projekte können für eine Laufzeit von bis zu 30 Monaten beantragt werden. Die Fördersumme über die gesamte Laufzeit kann je Projekt insgesamt bis zu 550.000 Euro inkl. Sachmittel betragen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit können voraussichtlich zwei Projekte gefördert werden.
Im Rahmen von BUA-Projekten bereitgestellte Mittel sind Haushaltsmittel. Gefördert werden Personal- und Sachmittel sowie – im Rahmen der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere:
- wissenschaftliches und wissenschaftsunterstützendes Personal;
- studentische Mitarbeit;
- Workshops und partizipative Entwicklungsformate;
- Reisemittel;
- Pilotierung und Evaluation;
- technische Entwicklung und Anpassung;
- Kommunikations- und Transfermaßnahmen;
- Vernetzungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die beantragten Mittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Implementierungs- und Transferzielen stehen.
7. Anforderungen an die Projektanträge
Die Projektanträge sind wie folgt zu strukturieren: siehe Antragstemplate im Downloadbereich.
Vor Antragstellung sind die Antragstellenden verpflichtet, die Umsetzbarkeit der Projektplanung hausintern abzustimmen. Es ist sicherzustellen, dass hauseigene Regelungen und Zeitschienen in Bezug auf Personalmaßnahmen und Arbeitsrecht, Finanzmanagement und Beschaffung, Datenschutz, Versicherungen, Ethik bzw. Genehmigungen und weitere projektspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die administrativen Ansprechpersonen sind im Folgenden gelistet:
- FU: Jöran Balks, Referat VI F Vernetzung und Infrastruktur, E-Mail: j.balks@fu-berlin.de, Tel.: +49 30 838-61709
- HU: Dörte Starke, Referat für Strategieentwicklung, E-Mail: doerte.starke@hu-berlin.de, Tel.: +49 30 2093-20072
- TU: Jana Huber, Stabsstelle Task Force Exzellenzstrategie, E-Mail: jana.huber@tu-berlin.de, Tel.: +49 30 314-22101
- Charité: Antje Mertsch, Stabsstelle Berlin University Alliance, E-Mail: antje.mertsch@charite.de, Tel.: +49 174 1501798
8. Erwarteter Beitrag zur Berlin University Alliance
Die Förderlinie soll dazu beitragen, die BUA als integrierten Forschungsraum weiter zu entwickeln und konkrete, innovative und verantwortungsvolle Formen wissenschaftlicher Praxis zu etablieren.
Der zentrale Erfolg der Förderung bemisst sich somit nicht allein an der Zahl wissenschaftlicher Publikationen, sondern daran, ob konkrete und tragfähige Veränderungen in Bewertungsprozessen und wissenschaftlichen Praktiken innerhalb der BUA angestoßen und nachhaltig verankert werden können. Der regelmäßige, aktive Austausch in unterschiedlichen Formaten zwischen dem Projekt, seinen Mitarbeitenden und der Berlin University Alliance - insbesondere dem Handlungsfeld Research Quality and Value - sowie anderen laufenden Projekten und relevanten Akteur:innen, die thematisch überschneidende Ziele verfolgen, wird erwartet. Ziel ist es, ein nachhaltiges, interdisziplinäres Netzwerk aufzubauen, das Wissen, Methoden und Best Practices vernetzt, Synergien zwischen Projekten nutzt und die Weiterentwicklung von Research Quality und Open Science systematisch vorantreibt.
9. Begutachtungs- und Auswahlprozess
s. Informationsblatt im Downloadbereich.
10. Informationsveranstaltungen
Das Center for Open and Responsible Research bietet zwei digitale Informationsveranstaltungen (1. 16. Oktober 2026, 13:00 - 14:00 Uhr; 2. 9. November 2026, 9:30 - 10:30 Uhr) an, um Sie bei Fragen zur Ausschreibung und Antragstellung zu unterstützen. Sollten sich schon vorher Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne auch in der Zwischenzeit zur Verfügung: core@berlin-university-alliance.de
