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FAQ X-Tutorials

Fragen zur Lehrveranstaltungsart

Das X steht für Exzellenz.

X-Student Research Groups werden von Nachwuchsforschenden geleitet. X-Tutorials werden von Studierenden geleitet.

Die Lehrveranstaltungsart nach Kapazitätsverordnung ist ein Lehrforschungsprojekt.

Die StuROPx-Lehrangebote sind in dem Sinne kapazitätsarm, dass sie vorrangig nur im extracurricularen Bereich ggf. überfachlich berücksichtigt werden. Bei eindeutigen Bezügen zu Modulen fachspezifischer Studien- und Prüfungsordnungen ist im Einzelfall aber eine kapazitäre Wirksamkeit nicht auszuschließen.

Nein, das ist nicht möglich. Die teilnehmenden Studierenden erhalten Leistungspunkte, die Tutorinnen bzw. Tutoren sind die Lehrpersonen und werden dafür als Studentische Hilfskräfte oder über freie Mitarbeite angestellt.

Ja, das ist möglich. Sie müssen aber alles Weitere selbst (bzw. mit Unterstützung Ihrer fachlichen Betreuerin bzw. Ihres fachlichen Betreuers) mit Ihrem jeweiligen Prüfungsbüro abklären.

Ob Sie das X-Tutorial digital, in einem Seminarraum oder in einem hybriden Format durchführen, entscheiden Sie selbst entsprechend ihres didaktischen Konzepts für das Forschungstutorium. Bitte beachten Sie bei der Planung entsprechend der aktuellen Pandemielage die aktuellen Schutz- und Hygienereglungen der Verbundeinrichtung an der Sie Ihr X-Tutorial als Lehrveranstaltung anbieten.

Fragen zum Antragsverfahren

Nein, das ist aufgrund verschiedener rechtlicher und formaler Rahmungen nicht möglich.

Wenn Sie Ihr X-Tutorial im Tandem anbieten möchten und eine bzw. einer von Ihnen nicht für zwei Semester zur Verfügung steht, geben Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Projektskizze an. Führen Sie hier aus, wie Sie damit umgehen wollen, z. B. wie Sie Ersatz finden oder ob nur eine bzw. einer von Ihnen das Tutorium weiterführt.

Sie können dasselbe Tutorium zweimal anbieten. Sie können aber auch im zweiten Semester ein Tutorium anbieten, das auf dem Tutorium aus dem ersten Semester aufbaut. Es ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass Sie reflektieren und in Ihrer Projektskizze ausführen, welche Lösung für Ihr Projekt sinnvoll ist. Der Zeitplan muss für die Gutachterinnen und Gutachter überzeugend sein.

Ein X-Tutorial läuft zunächst über ein Jahr, also über zwei Semester. Eine Verlängerung um ein oder zwei weitere Semester kann später beantragt werden. Diese Beantragung ist formlos, d. h. läuft über einfache Anfrage bei der StuROPx-Koordinierungsstelle. Ob ein weiteres Semester bewilligt werden kann, hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln im jeweiligen Förderjahr ab.

Ja, das ist möglich. Aufgrund der anspruchsvollen Aufgabe empfehlen wir aber, dass Sie das Tutorial zu zweit anbieten.

Die Förderung umfasst die Mittel für zwei Studentische Hilfskraftstellen oder für zwei Verträge über freie Mitarbeit (à 40h/ Monat über 12 Monate). Es können also nur zwei Personen angestellt werden. Es ist aber möglich, weitere Mit-Antragstellende im Rahmen Ihrer Projektskizze zu nennen. Sofern diese Mit-Antragstellenden an der Durchführung des Projektes beteiligt sind, können auch sie gerne am Qualifizierungsprogramm teilnehmen.

Ja, das ist möglich. Insgesamt dürfen Sie aber pro Monat nicht mehr als 80 Stunden als Studentische Hilfskraft arbeiten.

Die Beantragung von X-Tutorials ist zunächst für Studierende der vier Verbundpartnerinnen gedacht (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité). Wenn Sie Ihr Tutorial im Tandem anbieten möchten, genügt es aber, wenn eine der beiden Personen an einer der Verbundhochschulen immatrikuliert ist. Wenn Sie Ihr Tutorial alleine, also als Einzelperson anbieten möchten, müsse Sie eine Anbindung an einer der vier Verbundpartnerinnen (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité) nachweisen können, z. B. wenn Sie an einer der vier Universitäten ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben.

Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen die institutionelle Anbindung dokumentieren. Wie die Antragstellenden aus den Verbundpartnerinnen geben Sie diese Anbindung zum einen im Online-Antragsformular an. Zum anderen füllen Sie bitte das Formular zur institutionellen Anbindung aus.

Ja, das ist möglich. Häuserübergreifende Projekte, v. a. zwischen den Verbundpartnerinnen der Berlin University Alliance, werden immer begrüßt.

Ja, das ist möglich. Interdisziplinäre Projekte werden immer begrüßt.

Nein, Kooperationen sind keine Voraussetzung. Kollaborative Projekte, insbesondere auch transdisziplinäre Projekte, werden aber immer begrüßt.

Nein, das ist leider nicht möglich. Die fachliche Betreuerin bzw. der fachliche Betreuer muss eine fest angestellte Professorin oder ein fest angestellter Professor sein. Dazu gehören auch Junior- oder Vertretungsprofessor_innen. Gast-, Honorar- oder Seniorprofessorinnen oder -proessoren zählen nicht dazu. Der Grund für diese Regelung ist, dass Sie – bei Bedarf – von einer fest angestellten Professorin oder einem fest angestellten Professor bessere Unterstützung bei organisatorischen Fragen erhalten können (z. B. Raumbuchung, Anrechnung von Studienleistungen).

Bitte beachten Sie: Natürlich können Sie sich zusätzliche Unterstützung durch weitere Personen (z. B. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter) einholen. Gerne können Sie diese ergänzende Unterstützung auch im Rahmen Ihrer Projektskizze anführen.

Ob Sie einen Ethikantrag stellen müssen, hängt von Ihrem Projekt ab. Fragen Sie dafür Ihre fachliche Betreuerin bzw. Ihren fachlichen Betreuer.

X-Tutorials werden zweimal pro Jahr ausgeschrieben. In jedem Semester gibt es also einen Call for Proposals für das jeweils nachfolgende Semester.

Die oder der Professor*in, welche*r im Rahmen der Antragstellung dem Projekt seine oder ihre Unterstützung zusagt, wird die Tutor*innen bei der Umsetzung des X-Tutorials fachlich beraten. Die fachlich Betreuenden sind in engem Austausch mit den Tutor*innen über die Projektdurchführung und Aufbereitung der Forschungsergebnisse des Projektes. Die Tutor*innen führen das Tutorium aber eigenständig aus.

Der oder die fachlich betreuende Professor*in fungiert auch als modulverantwortliche Person: Sie bzw. er bestätigt den teilnehmenden Studierenden den erfolgreichen Abschluss des X-Tutorials. Außerdem sichert die bzw. der fachlich betreuende Professor*in dem Projekt seine oder ihre Unterstützung bei organisatorischen Fragen zu. Dies betrifft die Buchung eines Seminarraumes, ggf. die Nutzung von (Labor-)Technik sowie ggf. Zugang zur Einrichtung eines Kurses auf einer Lernplattform.

Fragen zum Auswahlprozess

Die Anträge werden von einer eigens eingerichteten Auswahljury begutachtet. Die Auswahljury besteht aus 40 Gutachterinnen und Gutachtern. Sie verteilen sich paritätisch über die vier Verbundpartnerinnen und berücksichtigen die verschiedenen Statusgruppen (16 Professor*innen, 12 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und 12 Studierende). Bei der Besetzung wurde zudem auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und auf eine fachliche Diversität der Mitglieder geachtet.

Die Auswahljury begutachtet die eingegangenen Anträge anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben.

Nein, die Begutachtungskriterien sind nicht veröffentlicht. Sie sind aber implizit in den Hinweisen zur Projektskizze enthalten. Wir empfehlen Ihnen also dringend, dass Sie diese Hinweise lesen und in Ihrem Antrag berücksichtigen.

Für jeden Antrag wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Dabei werden die vergebenen Punkte pro Antrag über die Gutachterinnen und Gutachter addiert. Jene Anträge, die die höchsten Punktzahlen erzielt haben, werden zur Förderung vorgeschlagen.

Die Auswahljury trifft anhand der vergebenen Punkte eine Förderempfehlung, die an das Steering Committee „Teaching and Learning“ weitergeleitet wird. Dieses Steering Committee trifft den finalen Förderentscheid.

Antragstellerinnen und Antragsteller werden - in der Regel - in etwa zehn bis zwölf Wochen nach der Einreichungsdeadline informiert über die (Nicht-) Förderung ihres Antrags informiert.

Pro Call for Proposals werden 8 X-Tutorials ausgewählt und gefördert. Mehr Tutorials können aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nicht bzw. nur in Ausnahmefällen bewilligt werden, d. h. wenn im jeweiligen Förderjahr noch Restmittel vergeben werden können.

Fragen zum Vertrag als Studentische Hilfskraft

Die X-Tutorinnen bzw. Tutoren werden für 12 Monate als Studentische Hilfskräfte angestellt mit einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Die Bezahlung erfolgt entsprechend des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TV Stud III).

Alle X-Tutorinnen und Tutoren werden an der Technischen Universität Berlin als Studentische Hilfskräfte angestellt, unabhängig davon ob Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind oder ob Sie Ihr X-Tutorial an einer anderen Hochschule anbieten.

Ja, die Anstellung als studentische Hilfskraft ist sozialversicherungspflichtig.

Diese Frage klären Sie bitte selbst mit Ihrer zuständigen Bafög-Stelle. Soweit wir wissen, dürfen Sie ca. 5.500 Euro pro Jahr verdienen. Als Studentische Hilfskraft dürften Sie etwas über diesem Betrag liegen, was Ihnen dann auf Ihren Bafög-Satz angerechnet wird. Aber wie gesagt, bitte fragen Sie selbst bei Ihrer zuständigen Bafög-Stelle nach.

Fragen zu Sach- bzw. Reisemitteln

Sie können nur einmal 750 Euro beantragen. In Ihrem Antrag können Sie aber schon jetzt vermerken, wenn Sie mehr Mittel benötigen.

Die Kostenaufstellung muss nicht zwingend sehr detailliert sein. Sie muss aber plausibel sein. Sowohl die StuROPx-Koordinierungsstelle als auch die Gutachter_inenn müssen verstehen können, wofür und warum Sie welche Mittel benötigen.

Nein, die Sach- bzw. Reisemittel werden den Projekten nicht als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Die Mittel müssen abgerechnet werden.

Ja, allerdings wäre es schön, wenn Sie die Konferenz gemeinsam mit einer Gruppe Studierender besuchen würden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Sach- bzw. Reisemittel abrechnen können:

(1) Rechnung: Sie lassen sich eine Rechnung geben, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und lassen sich eine Rechnung dafür ausstellen. Diese Rechnung leiten Sie an die StuROPx-Koordinierungsstelle weiter, die eine Begleichung des ausstehenden Betrags in die Wege leiten wird.

(2) Erstattungsantrag (nur in Ausnahmefällen): Sie gehen in Vorleistung, d. h. Sie erwerben zum Beispiel Geräte oder Software und bezahlen diese zunächst selbst. Dann reichen Sie einen Erstattungsantrag bei der StuROPx-Koordinierungsstelle ein.

Weiterführende Hinweise zum genauen Verfahren zur Abrechnung von Sach- und Reisemitteln erhalten erfolgreiche Antragsteller*innen zu Projektbeginn.

Fragen zur Durchführung des X-Tutorials

Nein, der Eintrag in das Vorlesungsverzeichnis erfolgt durch das BUA-Büro für Studium und Lehre. Die X-Tutorials werden zentral im Bereich BUA-Lehre der jeweils anbietenden Hochschule angekündigt, sie sind keinem Studiengang zugeordnet. Weiterführende Informationen dazu erhalten erfolgreiche Antragsteller*innen im Rahmen der Förderinformation.

Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung an das Institut/ Fachgebiet, an dem Ihr X-Tutorial institutionell angebunden ist. Die bzw. der Professor*in, die bzw. der auf dem Antragsformular zur institutionellen Anbindung unterschrieben hat, kann Sie hier vermutlich unterstützen. Die bzw. der Professor*in hat mit ihrer bzw. seiner Unterschrift eine Unterstützung in diesem Zusammenhang zugesichert.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Frage der Raumbuchung frühzeitig in Angriff nehmen, d. h., idealerweise sobald Sie Ihre Förderzusage erhalten haben.

Bitte nutzen Sie diejenige Plattform, die an der Hochschule, an der Ihr X-Tutorial institutionell angebunden ist, verwendet wird (Moodle, Isis-Moodle oder Blackbord). Möglicherweise benötigen Sie für die Einrichtung eines Kurses Unterstützung vom Institut/ Fachgebiet, an dem Ihr X-Tutorial institutionell angebunden ist. Teilnehmende die an einer anderen Verbundeinrichtung immatrikuliert sind, erhalten als BUA-Studierende ebenfalls Zugang zu dieser Plattform. 

Ja, Studierende an Berliner Hochschulen und Universitäten sind über die Unfallkasse Berlin unfallversichert. Die Meldung erfolgt über die jeweilige Hochschule. Weitere Informationen für die FU siehe hier, für die HU siehe hier und für die TU hier. Studierende der Charité finden entsprechende Informationen im Intranet.

Fragen zu teilnehmenden Studierenden

X-Tutorials sind formal gesehen Lehrforschungsprojekte. Nach Kapazitätsverordnung können an dieser Lehrveranstaltungsart maximal 15 Studierende teilnehmen. Sollten mehr als 15 Studierende an Ihrem Tutorial teilnehmen möchten, wird per Los entschieden. Um Rollenkonflikte zu vermeiden, wird dieses Zufallsverfahren von der StuROPx-Koordinierungsstelle übernommen.

Damit die Veranstaltung stattfinden kann, sollten mindestens 3 Studierende teilnehmen.

An einem X-Tutorial können Studierende aus allen Verbundpartnerinnen teilnehmen (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité). Eine Teilnahme ist aus allen Fächern und sowohl für BA- als auch MA-Studierende möglich.

Als X-Tutorin bzw. X-Tutor können Sie zwar keine Zulassungsvoraussetzungen definieren. Gleichwohl ist es möglich, dass Sie bei der Beschreibung Ihres Tutorials (z. B. im Vorlesungsverzeichnis) deutlich machen, für welche Studierendengruppen Ihr Tutorial mehr oder weniger in Frage kommt. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Antragstellung dazu Gedanken zu machen und in Ihrer Projektskizze mögliche Studierendengruppen zu reflektieren (z. B. Studienabschnitt, Fachhintergrund, Vorwissen).

Die X-Tutorials sind in erster Linie für Studierende für die vier Verbundpartnerinnen gedacht (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité). Wenn noch Plätze frei sind, können an den X-Tutorials die an der Freien Universität, an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Technischen Universität angeboten werden, auch gerne Studierende aus anderen Hochschulen teilnehmen. Diese Studierenden müssen sich jedoch als Nebenhörer oder als Nebenhörerin an der Hochschule anmelden. An der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist eine Teilnahme Externer nicht möglich. 

Die X-Tutorials werden von der StuROPx-Koordinierungsstelle häuserübergreifend in den vier Verbundpartnerinnen der Berlin University Alliance (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité) bekannt gemacht (allgemeine Studierenden-Mailinglisten, Newsletter) und auch in die Vorlesungsverzeichnisse der Häuser eingepflegt. Wir raten aber dringend an, dass Sie Ihr Tutorial auch selbst bewerben. Denn Sie wissen am besten, für welche Studierendengruppen der vier Verbundpartnerinnen Ihr Projekt von besonderem Interesse sein kann. Gute Möglichkeiten sind hier beispielsweise die Email-Verteilter der Fachschaften, einzelner Studiengänge oder Institute.

Wenn die Studierenden Interesse an einer X-Student Research Group haben, können Sie sich dafür anmelden. Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise zu diesem Anmeldeprozess.

In Abstimmung mit der AG BUA Studierende wurde für die X-Tutorials ein eigenes Modul entwickelt. Für ihre Teilnahme an einem X-Tutorial erhalten die Studierenden 6 Leistungspunkte. Diese sind im überfachlichen Wahlpflichtbereich (üWP) / im freien Wahlbereich/ im Wahlpflichtbereich/ im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) anrechenbar. In diesem Modul ist auch festgelegt, welche Leistungen die Studierenden für eine erfolgreiche Absolvierung des Moduls erbringen müssen. Gerne informieren wir Sie dazu näher, wenn Ihr X-Tutorial bewilligt wurde.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Anrechnung für andere Strukturbereichen in Bachelor- und Masterstudiengängen. Diese Möglichkeit sollten die Studierenden selbst mit ihrem Prüfungsbüro abklären.

Nein, die Studierenden müssen keine Prüfungsleistung erbringen. Das Modul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Leistungen die in der Modulbeschreibung festgehalten sind, erbracht wurden. Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wir durch die betreuende Hochschulehrerin oder den betreuenden Hochschulleher bestätigt.

Ja, das können sie. Die Studierende müssen dann aber alles Weitere selbst, bzw. mit Unterstützung des Hochschulehrers oder der Hochschulehrerin der oder die das Projekt fachlich betreut, mit ihrem jeweiligen Prüfungsbüro abklären.

Fragen zum Qualifizierungsprogramm

Vor Semesterbeginn startet das Qualifizierungsprogramm mit einem Kick-Off-Meeting zur Klärung organisatorischer Fragen sowie einem zweitägigen Workshop zum Forschenden Lernen und zur Vorbereitung der didaktischen Umsetzung Ihres Projektes. Während des Semesters finden zwei weitere Treffen zum Austausch zu didaktischen Fragen und zur Vorbereitung des Semesterabschlusses statt. Das Semester endet mit einem Abschlussworkshop, bei dem die Ergebnisse der Projekte kurz präsentiert und reflektiert werden.

Das Qualifizierungsprogramm findet digital sowie in Räumlichkeiten der Humboldt-Universität zu Berlin in Berlin Mitte statt.

Fragen zur Berlin Conference for Student Research

Im Idealfall präsentieren Sie die Ergebnisse gemeinsam mit den Studierenden, die an Ihrem X-Tutorial teilnehmen.

In der Regel werden die Ergebnisse in Form von kurzen Vorträgen oder als Posterpräsentation vorgestellt. Auch andere Formen sind denkbar (z. B. Ausstellungen, Video- oder Audioformate) müssen dann aber im Vorfeld mit dem Programmkommittee besprochen werden.

Die Konferenz findet einmal jährlich im September statt.

Das ist kein Problem. Sie können Zwischenergebnisse präsentieren oder wenn Sie möchten auch erste Ideen für Ihr Vorhaben schildern.