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Schritt 2: Prüfen, ob Einschreibung als BUA-Student*in notwendig

  

Wenn Sie einen Platz in der Veranstaltung erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst:

Wird die X-Student Research Group an meiner eigenen Hochschule angeboten, also an der Hochschule, an der ich auch immatrikuliert bin?

  

Falls ja, d. h., die Group wird an der eigenen Hochschule angeboten:

Für die Anmeldung sind keine weiteren Schritte erforderlich.

  

Falls nein, d. h., die Group wird an einer anderen Hochschule angeboten:

In diesem Fall muss eine Einschreibung als BUA-Student*in an der anbietenden Hochschule erfolgen.

Für StuROPx-Projekte, die an der Freien Universität Berlin angeboten werden, senden Sie bitte bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche an bua@studium.fu-berlin.de den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Teilnahme an BUA-Modulen (Modultitel: „X-Student Research Groups: Projekttitel“) sowie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hauptuniversität.

Bei StuROPx-Projekte, die an der Humboldt-Universität zu Berlin angeboten werden, werden Teilnehmende die an anderen Hochschulen immatrikuliert sind direkt vom BUA-Büro bezüglich einer Registrierung als Nebenhörende kontaktiert. 

An StuROPx-Projekte, die an der Technischen Universität Berlin angeboten werden, können Studierende der BUA Verbundpartnerinnen im Rahmen der regulären Nebenhörerschaft teilnehmen. Informieren Sie sich bitte über die Bedingungen und Regularien auf der Webseite des Studierendensekretariats der TU Berlin.

Für StuROPx-Projekte, die an der Charité – Universitätsmedizin Berlin angeboten werden, senden Sie bitte bis Mittwoch der zweiten Vorlesungswoche an bua-buero@charite.de folgende ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen: den Antrag auf Teilnahme an BUA-Modulen (Modultitel: „X-Student Research Group: Projekttitel“), die Schweigepflichterklärung, die Nachweispflicht Impfungen sowie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hauptuniversität.

Sie erhalten nach der Bearbeitung durch das BUA-Büro Zugang zu den hausinternen Systemen wie die jeweilige Lernplattform der Verbundeinrichtung. Der Status als BUA-Student*in ist für ein Semester gültig. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter*innen des BUA-Büros zur Verfügung.