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Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Hier finden Sie die Folien zum Vortrag

Rechtliche Aspekte digitaler Distanzprüfungen – aus der Sicht der Prüfungspraxis –

Prüfungen lassen sich kennzeichnen durch das verlangte fachliche Handeln der Prüflinge und seine Bewertung, die Prüfungssituation im Sinne gewährleisteter Rahmenbedingungen sowie das Prüfungsverfahren als administrativer Durchführung.

Fachliches Handeln kann schriftlich, mündlich oder praktisch erfolgen. Nur im letzteren Fall werfen digitale Distanzprüfungen besondere Umsetzungsfragen auf (Beispiel: Laborprüfungen).

Typische Prüfungssituationen sind Hausarbeit, Klausur und mündliche Prüfung. Mit Ausnahme der Hausarbeit ändert eine digitale Distanzprüfungen die Prüfungssituation. Daraus ergeben sich Fragen:

  • Technische Zuverlässigkeit / Störungen aus dem persönlichen Umfeld der Prüflinge: Wie ist mit Störungen der Prüfungsbedingungen umzugehen? Welche Risiken tragen die Prüflinge? Welche Vorkehrungen kann / muss die Universität treffen? Welche Vorkehrungen sind erforderlich, um vorgetäuschte Störungen zu erkennen? Oder folgt aus der Manipulierbarkeit der scheinbaren Rahmenbedingungen die Notwendigkeit, freie Rücktrittsrechte auch nach Beginn der Prüfung einzuräumen?
  • Garantie der Selbständigkeit der Prüfung, d.h. Ausschluss unerlaubter Kommunikation mit anderen Prüflingen oder mit Dritten / Ausschluss unerlaubter Hilfsmittel / Integrität der Prüfungsergebnisse, d.h. Identität von Prüfling und digital handelnder Person: Welche Vorkehrungen sind möglich? Welche Vorkehrungen sind notwendig bzw. welche Beschränkungen müssen aus Gründen mangelnder Durchsetzbarkeit aufgegeben werden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen / müssen Prüfungen abgebrochen oder annulliert werden?
  • Auswirkungen der Prüfungssituation: Wie können Auswirkungen der Prüfungssituation auf das fachliche Handeln minimiert werden? Wie kann / muss Auswirkungen Rechnung getragen werden? Welche besonderen Nachteilsausgleiche sind geboten?

Diese Fragen setzen sich teilweise auch auf der Verfahrensebene fort.

  • Wer bestimmt über die Prüfungsform: Abweichung von Modulbeschreibung oder nur Ausführungsmodalität? Konsequenzen für Anmelde-/Rücktrittsfristen, Hilfsmittel, Identitätsprüfung?
  • Wie weit im Voraus muss / darf die Entscheidung getroffen werden?
  • Besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Prüfungsform oder Ausführungsmodalität?