Springe direkt zu Inhalt

Oxford Berlin Early Career Mobility

Aktuelle Ausschreibung ab 15. März 2023

Einreichung der Anträge bis 30. April 2023 

Die Oxford Berlin Research Partnership hat zum Ziel, Mobilität zu fördern und die Stärkung von Netzwerke zwischen den Partnereinrichtungen voranzutreiben. Besonders wollen wir dabei die Einbindung von Wissenschaftler*innen am Anfang ihrer Karriere fördern.

Zu diesem Zweck stehen jetzt Mittel zur Verfügung, um Nachwuchswissenschaftler*innen und Doktorand*innen aus Oxford und Berlin zu unterstützen, die einen Kurzaufenthalt an einer Partnereinrichtung in der jeweils anderen Stadt planen, um dort im Rahmen bestehender oder kürzlich initiierter Kooperationen zwischen den Partnern zu forschen.

Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung der Academic Directors der Partnerschaft und der Mitglieder des Academic Liaison Committee. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für Reise, Unterkunft und Tagegeld für Forschungsaufenthalte bestimmt, die zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 30. November 2023 stattfinden (mindestens zwei Wochen bis maximal zwölf Wochen).

Hinweise zu Visabestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die Visabestimmungen je nach Dauer Ihres Aufenthalts, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reiseziel unterschiedlich sein können.

Auf den folgenden Websites können Sie prüfen, ob Sie ein Visum für die Durchführung Ihrer Forchungsarbeit in Großbritannien/Deutschland benötigen:

DE nach UK: https://www.gov.uk/check-uk-visa

(EU-Bürger*innen bis zu sechs Monate visumfrei für Studium und Forschung: https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/germany/work/six_months_or_less + https://www.gov.uk/guidance/find-out-if-you-require-an-atas-certificate)

UK nach DE: https://uk.diplo.de/uk-en/02/visa/travel-after-brexit/2441830?view und https://uk.diplo.de/uk-en/02/visa/professional-activities-not-classed-as-work/2447446?openAccordionId=item-2447448-0-panel&view

(Hinweis: Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und Angehörige anderer Staaten ohne Visumspflicht für Aufenthalte im Schengen-Raum sollten insbesondere die Regelung des visumfreien Aufenthalt für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beachten – dies gilt auch für persönliche Aufenthalte im Schengen-Raum, z. B. für Urlaubsreisen. Bitte passen Sie die Dauer Ihrer Aufenthalte entsprechend an).

Um eine Förderung im Rahmen der Oxford Berlin Research Partnership zu beantragen, senden Sie bitte Ihren Antrag bis zum 30. April 2023 an oxber@berlin-university-alliance.de.

Bewerbung

Bitte gehen Sie im Antrag (in englischer Sprache, Formular am Ende dieser Seite) kurz auf folgende Fragen und Aspekte ein:

  • Eine kurze Beschreibung der bestehenden oder kürzlich initiierten Verbindung zwischen dem*der antragstellenden Nachwuchswissenschaftler*in und dem Projekt, das er*sie besuchen oder an dem er*sie arbeiten wird.
  • Weitere konkrete Maßnahmen und Projekte, an denen der*die Bewerber*in während des Aufenthalts in Berlin oder Oxford beteiligt sein wird.
  • Die Hauptaktivitäten (z.B. Laborarbeit, Teilnahme an Workshops, Feldarbeit).
  • Angaben über die Dauer und den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes.

Welche Mittel können beantragt werden (für Wissenschaftler*innen aus Oxford, die nach Berlin gehen):

Die Förderung kann für einen Zeitraum von mindestens zwei und maximal zwölf Wochen für einen Aufenthalt in Berlin beantragt werden.

Unterkunft

Sie können bis zu 70 Euro für eine Übernachtung erhalten, exklusive die Kosten für das Frühstück. Wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten 70 Euro pro Nacht übersteigen, soll eine Erklärung eingereicht werden. Akzeptable Gründe sind z. B.:

Eine günstigere Unterkunft war zum angegebenen Zeitraum nicht verfügbar.

(Sollten die von Ihnen veranschlagten Kosten höher als 70 Euro pro Nacht sein, vermerken Sie dies bitte im Budgetteil Ihres Antragsformulars).

Verpflegungspauschale

Für einen 24-stündigen Aufenthalt können Sie 28 € berechnen.

Wenn Mahlzeiten eingeschlossen sind (z. B. Frühstück im Hotel), reduzieren Sie bitte den Pauschalbetrag. Für ein Frühstück reduziert sich der Tagessatz um 5,60 € (20 Prozent von 28 €). Für ein Mittag- oder Abendessen reduziert sich der Pauschalbetrag um 11,20 € (40 Prozent von 28 €).

Am An- und Abreisetag beträgt die Verpflegungspauschale 14 €.

Anreise

Für die Flug-/Reisekosten gibt es keinen Richtwert, es gilt jedoch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Visum

Gegebenenfalls werden Visumskosten erstattet. Ob diese Kosten für Sie entstehen, entnehmen Sie bitte den obigen Informationen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Rechnungen bis spätestens Anfang Dezember 2023 einreichen müssen. Im Falle einer Bewilligung der Mittel erhalten Sie nähere Informationen über die Verwaltung der Mittel.

 

Welche Mittel können beantragt werden (für Wissenschaftler*innen der BUA, die nach Oxford gehen):

Die Förderung kann für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens zwölf Wochen für einen Aufenthalt in Oxford beantragt werden.

Unterkunft

Sie können bis zu 99 Euro für eine Übernachtung beantragen, wobei die Kosten für das Frühstück nicht enthalten sind. Wenn die tatsächlichen Kosten für Ihre Übernachtung 99 Euro pro Nacht übersteigen, müssen Sie eine Erklärung für die Erstattung des vollen Betrags abgeben. Akzeptable Gründe sind z. B.:

Eine günstigere Unterkunft war zum angegebenen Zeitraum nicht verfügbar.

(Sollten die von Ihnen veranschlagten Kosten höher als 99 Euro pro Nacht sein, vermerken Sie dies bitte im Budgetteil Ihres Antragsformulars).

Verpflegungspauschale

Für einen 24-stündigen Aufenthalt können Sie 28 € berechnen.

Wenn Mahlzeiten eingeschlossen sind (z. B. Frühstück im Hotel), reduzieren Sie bitte den Pauschalbetrag. Für ein Frühstück reduziert sich der Tagessatz um 5,60 € (20 Prozent von 28 €). Für ein Mittag- oder Abendessen reduziert sich der Pauschalbetrag um 11,20 € (40 Prozent von 28 €).

Am An- und Abreisetag beträgt die Verpflegungspauschale 14 €.

Anreise

Für die Flug-/Reisekosten gibt es keinen Richtwert, es gilt jedoch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Visum

Gegebenenfalls werden Visumskosten erstattet. Ob diese Kosten für Sie entstehen werden, entnehmen Sie bitte den obigen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Rechnungen bis spätestens Anfang Dezember 2023 einreichen müssen. Im Falle einer Bewilligung der Mittel erhalten Sie nähere Informationen über die Verwaltung der Mittel.

 

Voraussetzungen

Antragsfähig sind Postdoktorand*innen und Doktorand*innen der Universität Oxford oder der BUA-Partnerinstitutionen (FU, HU, TU, Charité), die mit Wissenschaftler*innen aus einer bereits bestehenden oder kürzlich initiierten Kooperation zwischen Oxford und Berlin zusammenarbeiten.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihres Förderantrags. Nach Beendigung Ihres Aufenthalts werden wir Sie bitten, einen Kurzbericht einzureichen und Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung stellen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter oxber@berlin-university-alliance.de zu kontaktieren.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen.