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FAQ – BCGE Call Signature Projects

In der Ausschreibung definieren wir den „Globalen Süden“ nicht als ein strikt abgegrenztes geographisches Gebiet, sondern als einen Begriff, der bestehende Hierarchien in der Wissenschaftsproduktion infrage stellt. Dem Globalen Süden gehören Länder an, die in der globalen Wissenschaftsproduktion eine marginalisierte Position einnehmen. Die DFG-Liste der Entwicklungsländer kann zur Orientierung dienen (https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/internationales/entwicklungslaender/entwicklungslaender_liste.pdf). Das BCGE ist allerdings für andere Länder/Regionen offen. Es ist ratsam, in der Bewerbung zu begründen, warum ein Land bzw. eine Partnerin oder ein Partner aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller dem Globalen Süden angehört bzw. die Kooperation der Berlin University Alliance mit dem Globalen Süden stärkt.

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Verbundpartnerinnen der Berlin University Alliance. Die Ausschreibung richtet sich explizit an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen. Eine Beteiligung von mindestens zwei der vier Partnereinrichtungen der Berlin University Alliance ist verpflichtend. Promovierende sind nicht antragsberechtigt.

Nein. Aufgrund der Art der Ausschreibung bieten sich für eine Förderung insbesondere solche Kooperationsprojekte an, die bereits im Rahmen des BCGE eine Anschubfinanzierung erhalten haben. Auch die Förderung neuer Projekte ist möglich, sofern diese die Förderziele ausreichend bedienen. Die Anträge sollten in der Regel von einer Gruppe von Antragstellerinnen und Antragstellern gestellt werden, die mindestens zwei Verbundpartnerinnen der Berlin University Alliance angehören.

Dritte, also Personen, die nicht Mitglied einer Verbundpartnerin der Berlin University Alliance sind, können als Mitantragstellerin oder Mitantragsteller auftreten, allerdings ohne damit einen Anspruch auf Förderung zu haben. Als Mitglied einer Verbundpartnerin des Verbundes zählt, wer einen Arbeitsvertrag mit einer Verbundeinrichtung (definiert über einen Arbeitsvertrag mit 50 Prozent der Arbeitszeit oder mehr) hat.

Darüber hinaus ist es gewünscht, weitere externe Kooperationspartnerinnen und -partner zu benennen. Es ist möglich, im Rahmen der Vergaberichtlinien für Haushaltsmittel der jeweiligen Verbundeinrichtung, Aufträge nach außen zu geben. Diese sind als Vollkosten abzurechnen.

Ja, Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem „Globalen Süden“ können Reise- und Aufenthaltskosten (ausschließlich) beantragen. Andere projektbezogene Kosten, wie Personalkosten, an den jeweiligen Einrichtungen können nicht übernommen werden.

Fördermittel werden als Haushaltsmittel bereitgestellt. Hierbei gelten die haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie die Vergaberichtlinien für Haushaltsmittel der jeweiligen Verbundeinrichtung.

In Anlehnung an die haushaltsrechtlichen Vorgaben und Vergaberichtlinien der jeweiligen Verbundeinrichtung können Fördermittel für Projekte mit Sachmittel- und Personalaufwand (bspw. studentische Hilfskräfte) sowie Investitionsmittel (ausgeschlossen sind Errichtungskosten) beantragt werden.

Als typische Aufwendungen gelten Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Workshops, Kosten zur Durchführung digitaler Veranstaltungen und Personalkosten. Weitere Informationen sind im Ausschreibungstext unter dem Punkt „Förderfähige Maßnahmen zu finden.

Entsprechend dem geförderten Projektzeitraum sind bewilligte Fördermittel grundsätzlich an das Haushaltsjahr gebunden. Eine Übertragung der Fördermittel in das nächste Haushaltsjahr kann bei der Geschäftsstelle bis zum 1. September des aktuellen Jahres maximal in Höhe von 20 % der Jahressumme beantragt werden. Ähnliches gilt für nicht benötigte Fördermittel. Auch hier ist dies der Geschäftsstelle zu berichten.

Nein, in diesem Call ist eine Partnerschaft mit dem Globalen Süden nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Eine thematische Vertiefung kann auch Schwerpunkte in den Bereichen Science Diplomacy und/oder Wissenschaftsfreiheit setzen.

Ja, solange das Projekt an oder nach dem 01. Juli 2022 startet und vor oder am 30. Juni 2024 bzw. 2025 endet.

Ja, teilnehmende Antragstellerinnen und Antragsteller können (nur) Reise- und Unterkunftskosten nach Berlin beantragen. (Dies geschieht in der Regel durch Gasteinladungen eines BUA-Partners oder einer Partnerin.)

Unter bestimmten Umständen, die mit der jeweiligen Einrichtung im Vorfeld zu besprechen sind, können Reisen der Projektpartner anderweitig unterstützt werden.

Bei sämtlichen Anträgen muss eine langfristige Perspektive innerhalb oder außerhalb der Berlin University Alliance aufgezeigt werden. Innerhalb des Berlin Center for Global Engagement (BCGE) findet keine Anschlussfinanzierung statt.

Ja, es muss stets einen Projekt-Hauptantragsteller oder eine Projekt-Hauptantragstellerin benannt werden.

Anträge sind ausschließlich in englischer Sprache über das BIH-Portal (https://portal.bihealth.de/portal) einzureichen.

Frist für die Einreichung der Anträge ist der 01. Februar 2022, 12 Uhr mittags.

Im Rahmen der Projekte ist ein Abschlussbericht einzureichen. Bei Beantragung eines dritten Förderjahres wird das Projekt anhand der genannten Zwischenziele evaluiert. Das BCGE behält sich vor in Zusammenhang mit den genannten Zwischenzielen weitere Dokumente anzufragen.

Ja. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre jeweiligen Dekanate und Verwaltungsabteilungen (für die BUA ist dies die „Stabsstelle“) über die Antragstellung in Kenntnis setzen. Antragstellerinnen und Antragsteller der BUA verwenden bitte die „Anzeigebögen für Projekte der Berlin University Alliance“ auf der Webseite zur Ausschreibung.

Hierunter versteht mit die Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen.

Das BCGE kann das Projekt strategisch flankieren, z.B. im Rahmen einer Drittmittelakquise oder bei Veranstaltungen, und bei Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der BUA sowie beim knowledge transfer unterstützen. Das BCGE versendet regelmäßig Bulletins, organisiert den BCGE-Podcast Meridian und stellt Projekte im Rahmen von Konferenzen vor. Die Projekte können darüber hinaus von den BCGE-Trainingsmaßnahmen profitieren.

Die Einstellung von sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie studentischen Hilfskräften ist

möglich. Bitte richten Sie sich nach den Personalsätzen der BUA. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind für die Bereitstellung von Räumlichkeiten etc. verantwortlich.

Die Projektleitung mit der jeweiligen Einrichtung der BUA-Verbundpartnerin.