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Muss ich mein zuständiges Dekanat über meine Antragstellung in Kenntnis setzen?

Ja. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre jeweiligen Dekanate und Verwaltungsabteilungen (für die BUA ist dies die „Stabsstelle“) über die Antragstellung in Kenntnis setzen. Antragstellerinnen und Antragsteller der BUA verwenden bitte die „Anzeigebögen für Projekte der Berlin University Alliance“ auf der Webseite zur Ausschreibung.