Springe direkt zu Inhalt

FAQ

Der Main Call ist die Hauptausschreibung der Förderlinie Grand Challenge Initiatives im Rahmen der Berlin University Alliance. Er dient dem Ziel, Forschungsverbünde zu ausgeschriebenen Themen großer gesellschaftlicher Herausforderungen zu etablieren und zu stärken. Erfolgreiche Forschungsverbünde können, aufbauend auf ihren Ergebnissen, ggf. im Anschluss in der Förderlinie der Einstein Research Units weitergeführt werden.

Mit Exploration Projects sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde im Berliner Raum etabliert werden, die sich gesellschaftlich relevanten Fragestellungen widmen und die Forschung der Mitglieder der Berlin University Alliance untereinander vernetzen. Sie liefern damit einen Beitrag zur Bearbeitung und Weiterentwicklung der Grand Challenge Initiatives der Alliance und stärken den Forschungsstandort Berlin.

Im Zentrum der Förderung stehen thematische Fokussierungen, die bereits etablierte Forschungspfade verlassen. Bearbeitet werden neuartige Fragestellungen, ggf. auch durch innovative Methoden, in interdisziplinär zusammengesetzten Teams. Die interdisziplinäre Zusammensetzung sollte von den eingespielten und erprobten Fächer-Partnerschaften abweichen. Die Alliance unterstützt explizit risikoreiche Vorhaben. Gleichzeitig sollen über das geförderte Exploration Project langfristige Forschungsvorhaben und Finanzierungsstrukturen entwickelt werden können.

Es wird nicht erwartet, dass die Konsortien der Antragstellerinnen und Antragsteller mit denen anderer Projektanträge verbunden sind. Gleichwohl kann dies sinnvoll sein, wenn hierdurch erkennbar(er) wird, wie der oder die Projektanträge einen Beitrag zur Entwicklung eines Berliner Ansatzes für Social Cohesion leisten.

Im Rahmen der Grand Challenge Initiative Social Cohesion der Berlin University Alliance soll idealerweise ein Berliner Ansatz für Social Cohesion herausgearbeitet werden. Ansatzpunkt dafür kann die These sein, dass für einen Erfolg von sozialen Zusammenhalt Heterogenität eine entscheidende Rolle spielt.

Antragsberechtigt sind alle promovierten wissenschaftlichen Mitglieder der Berlin University Alliance (vgl. DFG-Richtlinie). Antragstellende Postdoktorandinnen und Postdoktoranden müssen nach einschlägigen Programmen (z. B. Junior research group leader, Emmy-Noether-Gruppen u.ä.) oder nach den Kriterien ihres Fachs eine wissenschaftliche Unabhängigkeit bereits erkennen lassen. Geeignete Nachweise und Erläuterungen müssen mit eingereicht werden.

Gastprofessorinnen und -professoren sind nicht antragsberechtigt. S-Professuren oder befristete Professuren hingegen schon.

Entscheidend für die Antragsberechtigung ist ein gültiger Arbeitsvertrag über mindestens 50% mit einer Verbundeinrichtung.

Die Finanzierung der Stelle muss über den gesamten Projektverlauf nachweislich (Arbeitsvertrag) gesichert sein. Sollte der Arbeitsvertrag nicht bis zum voraussichtlichen Ende des Projekts gewährleistet sein, kann ein Schreiben der Institutsleitung oder des Dekanats beigefügt werden betreffend der Bemühung, dieser Person bis zum Projektende eine Beschäftigung zu ermöglichen.

Da eine langfristige Perspektive entwickelt werden soll, sollte die Mehrheit der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Dauerstellen arbeiten.

Antragstellende Gruppen müssen aus mindestens sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und höchstens 12 Personen bestehen. Diese Zahlen sind als feste Unter- und Obergrenzen zu verstehen. Es müssen Antragstellerinnen und Antragsteller aus mindestens zwei Einrichtungen der Berlin University Alliance als Antragstellerinnen und Antragsteller beteiligt sein.

Nein. Jede und jeder Antragsberechtigte kann sich im Rahmen der Ausschreibung Exploration Projects Social Cohesion ausschließlich an einem einzigen Antrag beteiligen.

Dies gilt auch für den Fall, dass ein_e PI zusätzlich in einem anderen Projekt als Kooperationspartnerin/-partner fungieren möchte.

Koordinative Aufgaben sollen von wissenschaftlichem Personal mit wahrgenommen werden. Hierfür können keine separaten Stellen als sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen und auch keine Teilbeträge im Rahmen einer wissenschaftlichen Stelle beantragt werden.

An-Institute sind nicht antragsberechtigt. Einzelpersonen, z.B. Professorinnen und Professoren eines An-Instituts mit Affiliation an einer Einrichtung der Berlin University Alliance sind über diese Einrichtung antragsberechtigt.

Die Berlin University Alliance unterstützt mit ihrem Querschnittsthema Promoting Talents ausdrücklich karrierefördernde Maßnahmen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Im Sinne der Karriereförderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird daher erwartet, dass im Rahmen der Exploration Projects mindestens eine promovierte oder jüngst habilitierte Nachwuchswissenschaftlerin oder ein promovierter oder jüngst habilitierter Nachwuchswissenschaftler am Anfang ihrer oder seiner Karriere im antragstellenden Konsortium mitwirkt. Es kann sich hierbei auch um Juniorprofessorinnen und -professoren oder ggf. um W2-Professorinnen und -Professoren am Anfang ihrer Professur handeln.

Promovierende können im Rahmen eines Exploration Projects eingestellt werden, vorausgesetzt, dass der Arbeitsvertrag für den gesamten Projektverlauf gesichert ist. Weiterhin ist in diesem Fall eine Finanzierungsabsicherung der oder des Promovierenden über die drei Projektjahre hinaus bis zum Ende der jeweils geltenden Regelstudienzeit nachzuweisen. Die Finanzierungsabsicherung im Sinne einer Bemühenszusage muss individuell hausintern abgesprochen und erstellt werden.

Promovierende oder auch Dr. des. sind nicht antragsberechtigt.

Dritte, also Personen, die nicht Mitglied einer Einrichtung der Berlin University Alliance sind, können als Mitantragstellerin oder Mitantragsteller auftreten, allerdings ohne damit einen Anspruch auf Förderung zu haben. Als Mitglied einer Einrichtung des Verbundes zählt, wer einen Arbeitsvertrag mit einer Verbundeinrichtung hat.

Die externen Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in diesem Fall ihren finanziellen Beitrag bereits im Antrag darlegen (dies kann ggf. auch die eigene Stelle sein), im Gegensatz zu eventuellen weiteren Kooperationspartnern, die nicht als Mitantragstellerin und Mitantragsteller auftreten.

Darüber hinaus ist es möglich, weitere externe Kooperationspartnerinnen und -partner zu benennen. Diese müssen ihre finanziellen Beiträge im Vorhinein nicht darlegen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der Vergaberichtlinien für Haushaltsmittel der jeweiligen Alliance-Einrichtung Aufträge nach außen zu geben. Diese sind als Vollkosten abzurechnen.

Können, müssen aber nicht. Es kann auch zunächst eine Beschreibung neuer Zielgruppen sein.

Ja. Sie dürfen dann jedoch nicht an der Begutachtung mitwirken.

Nein. Kostenneutrale Verlängerungen der Projekte durch krankheits- oder familienbedingte Ausfälle (Schwangerschaft, Elternzeit u. a.) sind jedoch möglich.

In der Förderlinie Exploration Projects im Call der Grand Challenge Initiative Social Cohesion können bis zu 450.000 Euro pro Jahr und damit maximal 1,35 Millionen Euro pro Projekt insgesamt beantragt werden.

Gefördert werden partnerübergreifende Antragsgruppen mit Sach- und Personalmittel (inkl. Studentische Hilfskräfte) in Anlehnung an das Haushaltsrecht sowie Investitionsmittel (ausgenommen Baukosten).

Die Fördermittel gelten als Haushaltsmittel. Damit gelten die landeshaushaltsrechtlichen Regelungen und Richtlinien der Einrichtungen der Alliance. Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

Die bewilligten Mittel sind grundsätzlich an das Haushaltsjahr gemäß der geförderten Projektlaufzeit gebunden. Der Übertrag von Mitteln in das Folgejahr muss bis zum 1. September d.J. bei der Geschäftsstelle der Alliance beantragt werden und sollte 20 Prozent nicht überschreiten. Ebenso bis 1. September d.J. müssen der Geschäftsstelle nicht benötigte Mittel gemeldet werden.

Teaching & Learning ist ein integraler Bestandteil des Exzellenzantrags und damit auch der Aktivitäten der Berlin University Alliance. Verknüpfungen zwischen den unterschiedlichen Objectives der Alliance sind explizit erwünscht. Insofern sind Initiativen zu innovativer Lehre im Rahmen der Ausschreibung von Grand Challenge Initiatives nicht verpflichtend, aber willkommen.

Nein, da die Gelder als Haushaltsmittel gelten, ist den Lehrverpflichtungen nachzukommen.

Alle Projekte sind aufgefordert, eine Langfristperspektive im Rahmen der Alliance oder außerhalb zu formulieren. Innerhalb der Alliance wird es die Option auf Einstein Research Units geben. Die konkreten Formate werden derzeit entwickelt. Die entsprechenden Calls werden auf der Seite der Berlin University Alliance veröffentlicht werden.

Social Cohesion ist das erste Thema für die Grand Challenge Initiatives der Berlin University Alliance. Adressiert werden Fragen des sozialen Zusammenhalts oder seines Ausbleibens aus möglichst breiter Perspektive. Der Begriff ist im Rahmen der Alliance absichtlich nicht eng definiert, sondern kann und soll ein großes Spektrum erfassen. Im Rahmen der Anträge soll jeweils darauf eingegangen werden, welches Verständnis von Social Cohesion dem Antrag zugrunde liegt bzw. wie das Projekt zu Social Cohesion beitragen wird.

Gemeint ist ein integrativer Forschungsansatz, der auch außerwissenschaftliche und insbesondere gesellschaftliche Akteure einbezieht. Transdisziplinarität geht davon aus, dass neben wissenschaftlichem Wissen weitere Wissensressourcen (z.B. aus der Berufspraxis) für den Forschungsprozess relevant sind.

Nein. Transdisziplinäre Ansätze sind erwünscht, aber nicht verpflichtend. Wir ermutigen allerdings alle Antragstellerinnen und Antragsteller, transdisziplinäre Perspektiven in ihre Projekte einzubinden.

Ja, monodisziplinäre Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass Antragstellende im Sinne der Zielstellungen der Allianz auf eine geschlechtlich und hinsichtlich Diversität ausgewogene Zusammensetzung achten und, wo nötig, Gender und Diversitätsdimensionen in Fragestellung und Forschungsdesign berücksichtigt werden.

Ja, eine Absichtserklärung mit der Angabe, in welchem Themenbereich Sie planen, einen Antrag einzureichen, sowie eine vorläufige Liste beteiligter PIs sollte bis 15. März 2020 bei den Koordinatoren der Grand Challenge Initiatives über grand-challenges@berlin-university-alliance.de eingereicht werden. Ein formloses Schreiben reicht aus.

Die Anträge können ausschließlich über das Online-Portal eingereicht werden: https://portal.bihealth.de. Einreichungsfrist ist Montag, der 4. Mai 2020, 14.00 Uhr.

Details zu den Antragsmodalitäten sehen Sie auf der Website der Alliance.

Die Bestandteile des Antrags sind im Antragstext auf der Website der Alliance aufgeführt. Näheres entnehmen Sie bitte dem dort verlinkten Online-Portal, über das die Anträge eingereicht werden können.

Ja, die vier Förderschwerpunkte verdeutlichen die Spannbreite des Themenbereichs Social Cohesion; sie verstehen sich aber nicht abschließend Kriterien. Anträge mit Themen jenseits der Förderschwerpunkte sind ebenfalls willkommen, insofern sie die Ziele und sonstigen Förderkriterien für Exploration Projects erfüllen.

Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt werden die Anträge von einem Gremium internationaler Gutachterinnen und Gutachter begutachtet. Eine Auswahl der Projekte wird anschließend zu einem Vorstellungstreffen (Pitch) eingeladen, bei dem die Anträge präsentiert werden. Voraussichtlich fünf Anträge erhalten schließlich eine Förderung.

Nein. Es macht keinen Unterschied, ob Sie Ihren Antrag über die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin oder die Charité – Universitätsmedizin Berlin einreichen.

Ein Abschlussbericht ist zwingend erforderlich, Zwischenberichte jedoch nicht.

Um einen nennenswerten Beitrag in einem Projekt leisten zu können, wird ein Arbeitsvertrag von mindestens 50% mit einer Verbundeinrichtung vorausgesetzt.

Ob die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) aufgrund der Einwerbung von Mitteln aus der Berlin University Alliance Anwendung findet, entscheidet jede Verbundeinrichtung selber. Prinzipiell sind die Mittel jedoch nicht als Projektmittel, sondern als Haushaltsmittel zu betrachten.

Ja. Alle relevanten Dekanate, d. h. diejenigen, die von der Umsetzung des Antrags durch Bereitstellung von Räumen oder anderen Ressourcen betroffen wären, sind zu informieren und eine Unterschrift einzuholen. Eine Vorlage für die Unterschriften ist abrufbar auf der Verbund-Website.

Kooperationen mit internationalen Partnerinnen und Partnern werden grundsätzlich begrüßt. Es bestehen jedoch keine Präferenzen bzgl. der Auswahl der Kooperationspartnerinnen und -partner.

Im Online-Portal gibt es eine Rubrik, wo Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit einem der vier Förderschwerpunkte zuordnen sollen (drop-down Menü). Hier gibt es jedoch auch die Möglichkeit, „andere“ anzuklicken.

Der Main Call Social Cohesion unterstützt explizit risikoreiche Vorhaben mit neuartigen Ansätzen. Gleichzeitig sollen über das geförderte Exploration Project langfristige Forschungsvorhaben oder Finanzierungsstrukturen entwickelt werden können. Daher sollte in jedem Fall dargelegt werden, welches Potenzial der neuartige Ansatz des Projektes für eine dauerhafte Verankerung in der Forschungslandschaft hat. Der Fokus sollte hierbei zunächst auf den drei Jahren Projektförderung plus Anschlussfinanzierungsoptionen liegen.

Bitte orientieren Sie sich zur Berechnung der Personalkosten an den Personalmittelsätzen der DFG für das Jahr 2020. Diese finden Sie auf den Seiten der DFG: www.dfg.de/formulare/60_12/60_12_de.pdf

Die bewilligten Mittel sind Haushaltsmittel und grundsätzlich an das Haushaltsjahr gemäß der geförderten Projektlaufzeit gebunden. Sie sind zweckgebunden und ausschließlich für die Personal-, Sach- und Investitionsmittel gemäß dem geförderten Finanzierungsplan und dem eingereichten Antrag zu verwenden. Personal-, Sach- und Investitionsmittel sind grundsätzlich deckungsfähig; der Ausgleich zwischen den Ausgabearten sollte jedoch 20 v. H. nicht überschreiten. Sollte eine entsprechende Umwidmung zwischen den deckungsfähigen Mitteln über 20 v. H. liegen, bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle.