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Sind die Mittel überjährig?

Die bewilligten Mittel sind grundsätzlich an das Haushaltsjahr gemäß der geförderten Projektlaufzeit gebunden. Der Übertrag von Mitteln in das Folgejahr muss bis zum 1. September d.J. bei der Geschäftsstelle der Alliance beantragt werden und sollte 20 Prozent nicht überschreiten. Ebenso bis 1. September d.J. müssen der Geschäftsstelle nicht benötigte Mittel gemeldet werden.