Können Dritte (außerhalb der Berlin University Alliance) als Antragstellerin oder Antragsteller auftreten und Projektgelder erhalten?
Dritte, also Personen, die nicht Mitglied einer Einrichtung der Berlin University Alliance sind, können als Mitantragstellerin oder Mitantragsteller auftreten, allerdings ohne damit einen Anspruch auf Förderung zu haben. Als Mitglied einer Einrichtung des Verbundes zählt, wer einen Arbeitsvertrag mit einer Verbundeinrichtung hat.
Die externen Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in diesem Fall ihren finanziellen Beitrag bereits im Antrag darlegen (dies kann ggf. auch die eigene Stelle sein), im Gegensatz zu eventuellen weiteren Kooperationspartnern, die nicht als Mitantragstellerin und Mitantragsteller auftreten.
Darüber hinaus ist es möglich, weitere externe Kooperationspartnerinnen und -partner zu benennen. Diese müssen ihre finanziellen Beiträge im Vorhinein nicht darlegen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der Vergaberichtlinien für Haushaltsmittel der jeweiligen Alliance-Einrichtung Aufträge nach außen zu geben. Diese sind als Vollkosten abzurechnen.