Wer kann sich im Rahmen eines Exploration Projects bewerben?
Antragsberechtigt sind alle promovierten wissenschaftlichen Mitglieder der Berlin University Alliance (vgl. DFG-Richtlinie). Antragstellende Postdoktorandinnen und Postdoktoranden müssen nach einschlägigen Programmen (z. B. Junior research group leader, Emmy-Noether-Gruppen u.ä.) oder nach den Kriterien ihres Fachs eine wissenschaftliche Unabhängigkeit bereits erkennen lassen. Geeignete Nachweise und Erläuterungen müssen mit eingereicht werden.
Gastprofessorinnen und -professoren sind nicht antragsberechtigt. S-Professuren oder befristete Professuren hingegen schon.
Entscheidend für die Antragsberechtigung ist ein gültiger Arbeitsvertrag über mindestens 50% mit einer Verbundeinrichtung.
Die Finanzierung der Stelle muss über den gesamten Projektverlauf nachweislich (Arbeitsvertrag) gesichert sein. Sollte der Arbeitsvertrag nicht bis zum voraussichtlichen Ende des Projekts gewährleistet sein, kann ein Schreiben der Institutsleitung oder des Dekanats beigefügt werden betreffend der Bemühung, dieser Person bis zum Projektende eine Beschäftigung zu ermöglichen.
Da eine langfristige Perspektive entwickelt werden soll, sollte die Mehrheit der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Dauerstellen arbeiten.