Ich habe keine eigene Kostenstelle. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Es wird grundsätzlich eine eigene Kostenstelle benötigt, da eine personalisierte Fördermitteilung erstellt wird. Die Mittel des Fellowship-Programms werden von der eigenen Einrichtung über Ihre eigene Kostenstelle verwaltet. Sollten Sie sich für ein Outgoing Fellowship ohne Kostenstelle bewerben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie von einem/r Vorgesetzten für ein Fellowship vorgeschlagen werden. In dem Fall wäre der/die Vorgesetzte Antragssteller*in, und würde Sie für ein Fellowship verbindlich nominieren. Beide Parteien müssen in diesem Fall den Antrag unterschreiben.