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Flexible Funds

Nächste Ausschreibung: 26. Februar 2024

Einreichung der Anträge bis 20. März 2024

Durchführungszeitraum: 1. Mai 2024 bis 30. November 2024

 

Die Oxford Berlin Research Partnership hat sich zum Ziel gesetzt, die Mobilität und weitere Vernetzung zwischen den Standorten zu stärken. So können im Rahmen der Partnerschaft kurzfristig Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Anbahnung neuer oder die Weiterführung und Stärkung bereits bestehender Kooperationen und Forschungsvorhaben zu fördern. Die Vergabe erfolgt niederschwellig nach Evaluation der Kurzanträge auf Empfehlung der Academic Directors und der Mitglieder des Academic Liaison Committees.

Die Mittel sollen hauptsächlich Kosten für Reisen, Unterkunft, die Durchführung von Workshops, kleinere Dienstleistungen (wie z. B. Übersetzungstätigkeiten) und vergleichbare Aktivitäten abdecken. Die Mittel werden über die einzelnen Häuser der BUA und die BR50-Institute vergeben.

Erstmals sind in dieser Runde auch Angehörige der BR50-Einrichtungen antragsberechtigt.

Antrag

Die Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite im Download-Bereich.

Bitte gehen Sie bei Ihrem Antrag kurz auf folgende Fragen und Aspekte ein:

Welche konkreten Maßnahmen und Vorhaben werden durchgeführt? Welches Ziel soll mit den Aktivitäten verfolgt werden (z. B. Drittmitteleinwerbung, gemeinschaftliche Publikationen oder Feldforschung, Betreuung Studierender etc.)?

Welchen konkreten Nutzen erwarten Sie von der Aktivität für Ihren eigenen Forschungsbereich und die Wissenschaftskooperation zwischen Berlin und Oxford?

Hinweis für Antragssteller*innen aus der BR50: Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular

Umfang

Die maximale Fördersumme beträgt 3.500 EUR pro Antrag, bei Einreichung eines Antrags unter Beteiligung von mindestens zwei BUA-Institutionen können bis zu 5.000 EUR beantragt werden. Reise- und Unterbringungskosten werden auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes berechnet. Die bewilligten Mittel sind Haushaltsmittel. Sie sind zweckgebunden und ausschließlich für die Sachkosten gemäß des geförderten Finanzierungsplans und des eingereichten Antrags zu verwenden. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt an Ihrer Heimateinrichtung. Genauere Angaben zur Bewirtschaftung erhalten Sie nach Bewilligung mit der BUA Fördermitteilung und über Ihre jeweilige Einrichtung.

Für einen Antrag aus dem Kreise der außeruniversitären Forschungsinstitute der BR50 gelten dieselben maximalen Fördergrenzen. Angehörige der BR50-Institute können sich auch ohne Verbindung zur BUA bewerben, sofern sie die Zustimmung ihrer Institutsleitung haben (siehe Antragsformular BR50).

Wer ist antragsberechtigt?

Professor*innen, Post-Docs und Doktorand*innen der Berlin University Alliance sowie der BR50-Institute.

Eine Kostenstelle, die Sie zur Bewirtschaftung der Mittel verwenden können, muss vorhanden sein.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail.
Nach den Kooperationsaktivitäten ist ein Kurzbericht einzureichen. Hierzu senden wir Ihnen ein Online-Formular zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter oxber@berlin-university-alliance.de zur Verfügung.

Angehörige der BR50-Institute wenden sich bitte bei Nachfragen zuerst an Anja Sommerfeld: sommerfeld@fv-berlin.de

Vollständige Anträge schicken Sie bitte bis zum 20. März 2024 an oxber@berlin-university-alliance.de (BR50-Angehörige kopieren bitte zusätzlich Anja Sommerfeld: sommerfeld@fv-berlin.de).
Sie erhalten bis spätestens Ende April eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.

Welche Kriterien werden bewertet?

Die Anträge werden von der Auswahlkommission unter folgenden Gesichtspunkten begutachtet:

  1. Klare Beschreibung des gemeinsamen Vorhabens/der gemeinsamen Forschungsfrage
  2. Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Oxford
  3. Potenzial für weitere Zusammenarbeit und Drittmitteleinwerbung
  4. Erfahrung und Zusammensetzung der PIs/Teams
  5. Diversität der Teams und Themen