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6. Schränkt die Collaboration Platform die Verbundpartnerinnen ein?

Nein, die gewählte Rechtskonstruktion stellt sicher, dass die Collaboration Platform die institutionelle Souveränität der einzelnen Verbundpartnerinnen nicht einschränkt. Forschungsprojekte werden ausschließlich in den Einrichtungen der Verbundpartnerinnen durchgeführt. Die Collaboration Platform führt keine Aufgaben aus, die zuvor in der Einzelverantwortung einer Verbundpartnerin lagen. Stattdessen konzentriert sie sich auf zusätzliche Aufgaben, die aus dem institutionsübergreifenden Charakter der Verbundziele und -vorhaben entstehen.