4. Warum hat das Land Berlin eine Collaboration Platform eingerichtet?
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nur durch ein Gesetz (in diesem Fall des Landes Berlin) eingerichtet werden kann, bietet die Collaboration Platform einen effizienten, stabilen und rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung von Vorhaben der Berlin University Alliance. Das Land Berlin bietet hierdurch den Forschenden und den Verwaltungen der einzelnen Verbundpartnerinnen neue Möglichkeiten zur administrativen und technischen Abwicklung von Projekten.