Förderbekanntmachung: Alliance Center in der Berlin University Alliance
Objective 5: Sharing Resources
Ausschreibung: Aufbau von Alliance Center der BUA
Beginn der Ausschreibung: 17. Juni 2026
Ende der Ausschreibung: 10. September 2026
Voraussichtlicher Beginn der Förderung: 01. Januar 2027
Einzureichen bei: brt@berlin-university-alliance.de
Download: pdf und Antragsvorlage
1. Zielsetzung und Fördergegenstand
Die Berlin University Alliance (BUA) fördert die Einrichtung von Alliance Centern als strategische Plattformen zur häuserübergreifenden Koordination, Weiterentwicklung und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen[1].
Ziel der Förderung ist es, bestehende Forschungsinfrastrukturen im Verbund systematisch zu vernetzen, ihre häuserübergreifende Nutzung zu optimieren und ihre Weiterentwicklung entlang gemeinsamer strategischer Ziele voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen bestehende Forschungsinfrastrukturen. Geplante oder im Aufbau befindliche Forschungsinfrastrukturen können berücksichtigt werden, sofern ihre Rolle im Alliance Center und ihr Realisierungsstand nachvollziehbar dargestellt werden. Alliance Center sollen dazu beitragen, den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, Synergien zu erschließen und die internationale Sichtbarkeit der BUA in profilbildenden Bereichen zu stärken. Darüber hinaus dient die Förderung dem gezielten Community Building im Umfeld der Forschungsinfrastrukturen, um den institutionsübergreifenden Austausch zu intensivieren, Kooperationen zu fördern und nachhaltige Netzwerke zu etablieren.
Gefördert werden Vorhaben mit einer (Anschub-)Finanzierung von bis zu drei Jahren, die auf die Etablierung eines nachhaltigen, von den Institutionen getragenen Alliance Centers ausgerichtet sind.
2. Antragsberechtigung und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Konsortien aus mindestens drei der vier Einrichtungen der Berlin University Alliance: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin und Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist:
Bestehende Alliance Center können eine erneute Einreichung vornehmen; eine Förderung ist jedoch insgesamt höchstens über zwei Förderperioden möglich.
Zusätzlich können weitere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und externe Partner, als assoziierte Partner in die Alliance Center eingebunden werden. Diese Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt im Sinne dieser Förderbekanntmachung und können keine Mittel aus der BUA-Förderung erhalten. Von ihnen wird eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet, die im Antrag darzustellen ist. Eigenbeteiligungen assoziierter Partner können finanzieller oder nicht-finanzieller Art sein, z. B. Personalzeit, Bereitstellung von Infrastrukturen, Daten, Methoden, Räumen, Expertise, Kommunikationsleistungen oder Beiträge zu Trainings- und Austauschformaten.
3. Förderumfang und Laufzeit
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 EUR pro Jahr und Projekt.
Im Rahmen der Förderung können folgende Mittel beantragt werden:
Die Mittel sind zweckgebunden für den Aufbau, die Koordination und die Weiterentwicklung des Alliance Centers einzusetzen.
Die bereitgestellten Mittel unterliegen dem Prinzip der strengen Jährlichkeit. Das bedeutet, dass die bewilligten Mittel innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres vollständig zu verausgaben sind. Eine Übertragung nicht verausgabter Mittel in das Folgejahr ist ausgeschlossen.
Die in dieser Förderbekanntmachung vorgesehenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Landesmittel.
4. Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele beitragen, darunter:
5. Anforderungen an die Antragstellung (s. Antragstemplate)
Die Anträge sollen insbesondere folgende Aspekte adressieren:
Die Antragstellenden verpflichten sich, die im Rahmen des Alliance Centers eingebrachten Forschungsinfrastrukturen (Forschungsgeräte und Services) in die Management- und Buchungssoftware OpenIRIS zu integrieren und dort aktuell zu halten.
6. Bewertungs- und Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Bewertungs- und Auswahlverfahrens.
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Steering Committee „Sharing Resources“ (SC5).
Die formal zulässigen Anträge werden am 15. September 2026 im Rahmen eines online stattfindenden Vorstellungstermins des SC5 in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr durch eine Sprecherin oder einen Sprecher des antragstellenden Konsortiums in einem Kurzvortrag vorgestellt. Im Anschluss erhält das SC5 Gelegenheit, Rückfragen zum beantragten Alliance Center zu stellen. Die Präsentation dient der Erläuterung des schriftlichen Antrags; maßgebliche Grundlage der Bewertung bleibt der eingereichte Antrag. Antragstellende werden gebeten, die Verfügbarkeit einer Sprecherin oder eines Sprechers für diesen Termin sicherzustellen.
Die Beratung und Förderentscheidung des SC5 ist für die Sitzung am 13. Oktober 2026 vorgesehen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage folgender Kriterien:
Je Ausschreibungsrunde können in der Regel bis zu drei Alliance Center gefördert werden.
Ausschreibungsrunden finden in der Regel alle drei Jahre statt.
7. Berichtspflichten und Evaluation
Die geförderten Alliance Center berichten jährlich über den Fortschritt der Arbeitspakete und Umsetzung ihrer Ziele im Hinblick auf die definierten KPIs.
Zum Ende der Förderlaufzeit ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der insbesondere die erreichten Ergebnisse, die Wirkung des Alliance Centers sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie darstellt.
8. Kontakt
Es wird erwartet, dass Antragsteller*innen bereits im Vorfeld der Antragseinreichung den Austausch mit den zuständigen Infrastrukturverantwortlichen der Verbundpartnerinnen suchen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die geplanten Vorhaben frühzeitig abgestimmt werden und eine fundierte Rückmeldung zur Umsetzbarkeit sowie zur Einbettung in bestehende Strukturen erfolgen kann.
Berlin University Alliance
Dr. Alexandra Vetter
E-Mail: brt@berlin-university-alliance.de
Infrastrukturverantwortliche der Verbundpartnerinnen
Freie Universität Berlin
Dr. Christina Bochow
E-Mail: christina.bochow@fu-berlin.de
Dr. Jöran Balks
E-Mail: j.balks@fu-berlin.de
Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Katrin Salomo
E-Mail: katrin.salomo@uv.hu-berlin.de
Miriam Krekow
E-Mail: miriam.krekow@hu-berlin.de
Technische Universität Berlin
Dr. Stefan Ahlswede
E-Mail: stefan.ahlswede@tu-berlin.de
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Dr. Claudia Flügel
E-Mail: claudia.fluegel@charite.de
Antje Mertsch (Stabstelle BUA)
E-Mail: antje.mertsch@charite.de
9. Inkrafttreten
Diese Förderbekanntmachung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
[1] Forschungsinfrastrukturen im Sinne dieser Ausschreibung umfassen insbesondere wissenschaftliche Geräte und Gerätepools, Datenressourcen und Forschungsdateninfrastrukturen, Services, Softwareumgebungen, Methoden, Workflows, technische Plattformen sowie weitere Ressourcen, die für wissenschaftliche Nutzung, methodische Entwicklung oder forschungsbezogene Kooperationen bereitgestellt oder weiterentwickelt werden.
[2] Investitionsmittel sind z.B. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände ab einem Wert von 5.000 EUR.