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Um die universitäre Spitzenforschung weiter zu stärken, haben Bund und Länder ein Nachfolgeprogramm für die Exzellenzinitiative (2005 bis 2017) aufgelegt: Die „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ ist ein unbefristetes Programm, das herausragende Forschungscluster und Universitäten fördert. Es ist zunächst mit jährlich rund 533 Millionen Euro dotiert. 75 Prozent des Geldes kommen vom Bund, das restliche Viertel tragen die Länder, in denen die ausgezeichneten Universitäten beheimatet sind. Antragsberechtigt in der Exzellenzstrategie sind Universitäten und Verbünde von Universitäten in Deutschland. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren durch.

In der ersten Förderlinie werden 57 international wettbewerbsfähige Forschungsfelder als Exzellenzcluster mit jährlich jeweils drei bis zehn Millionen Euro gefördert. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre, über die Bewilligung von Neu- und Fortsetzungsanträgen wird nach Begutachtung entschieden.

Die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ dient der dauerhaften Stärkung von Universitäten oder Universitätsverbünden. Je nach Antrag beträgt die Förderung der Universitäten jeweils zehn bis 15 Millionen Euro jährlich; der Berliner Verbund erhält jährlich knapp 23,5 Millionen. Vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der Universität alle sieben Jahre wird die Förderung dauerhaft gezahlt. In der ersten Ausschreibungsrunde werden elf Exzellenzuniversitäten oder Universitätsverbünde ausgewählt.

Förderbeginn für die Cluster ist der 1. Januar 2019, für die Exzellenzuniversitäten und -verbünde der 1. November 2019.

Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder: