8. Hinweise zu E-Mail oder sonstigen elektronischen Bewerbungen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren ist § 18 BlnDSchG i.V.m. § 26 BDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Danach dürfen die Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden.
Die Bewerber*innen müssen informiert werden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Informationspflicht ergibt sich aus Art. 13 und 14 DSGVO.
Wir verarbeiten Daten, die uns im Zusammenhang mit Bewerbungen zugesendet werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerbungsdaten erfolgt zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens.
Zugriff auf diese Daten haben nur die Personen, die die Daten für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Bewerbungsverfahrens benötigen. Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung an die Verantwortlichen der jeweiligen Organisationseinheit sowie die zu beteiligenden Gremienvertreter weitergeleitet.
Sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung nicht entgegenstehen, die Daten zum Zweck der Beweisführung nicht mehr benötigt werden und Sie einer längeren Speicherung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Verwendungszweck nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Einstellung. Im Fall einer Einstellung werden Ihre Unterlagen der Personalakte hinzugefügt und zusammen mit dieser wenigstens für die Dauer des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt.