Kofinanzierung von Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG
Die Berlin University Alliance (BUA) plant für das erste Quartal 2027 eine Ausschreibung zur Förderung von BUA Core Facilities. Mit dieser Vorankündigung möchten wir Wissenschaft-ler*innen der BUA-Verbundpartnerinnen frühzeitig über die geplante Fördermaßnahme infor-mieren und die Vorbereitung geeigneter institutionsübergreifender Vorhaben ermöglichen.
Ziel der Förderung
Mit der Ausschreibung möchte die BUA die Etablierung gemeinsam genutzter Forschungsgroßgeräte als BUA Core Facilities unterstützen und damit den Aufbau langfristig tragfähiger, institutionsübergreifender Forschungsinfrastrukturen im BUA-Verbund fördern.
Hierzu stellt der Verbund Mittel zur Kofinanzierung von Forschungsgroßgeräten im DFG-Programm „Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG“ bereit. Die Förderung ist nicht als eigenständige Großgeräteförderung der BUA angelegt. Vielmehr soll sie die Übernahme des für einen 91b-Antrag erforderlichen Kofinanzierungsanteil ermöglichen, wenn mit dem Vorhaben zugleich ein erheblicher Mehrwert für die gemeinsame Forschungsinfrastruktur der BUA verbunden ist.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben,
Voraussichtlich wird die Beteiligung von mindestens drei der vier BUA-Verbundpartnerinnen eine Voraussetzung für die Förderung sein. Die beteiligten Einrich-tungen sollen gemeinsam die Entwicklung und Nutzung der Core Facility gestalten und verantworten.
Neben der Kofinanzierung des Forschungsgroßgeräts ist eine zeitlich befristete finanzielle Unterstützung für den Aufbau und Betrieb der geförderten Core Facility vorgesehen und kann aus Sach- und Personalmitteln bestehen. Die konkreten Förderbedingungen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
Förderrahmen
Für die Kofinanzierung von Forschungsgroßgeräten stehen in der geplanten Ausschreibungs-runde voraussichtlich insgesamt bis zu 1,4 Mio. EUR zur Verfügung.
Weiteres Verfahren
Der Bereitstellung der BUA-Kofinanzierung geht ein BUA-internes Auswahlverfahren voraus. Die ausgewählten Vorhaben können anschließend einen Antrag auf Förderung des Forschungsgroßgeräts im DFG-Programm „Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG“ stellen. Die wissenschaftlich-fachliche Bewertung und Entscheidung über die Förderung des For-schungsgroßgeräts erfolgt im anschließenden Verfahren durch die DFG.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Mit der Ausschreibung werden die verbindlichen Förderbedingungen, Anforderungen an die Antrag-stellung, Auswahlkriterien und der weitere Zeitplan bekannt gegeben.
Diese Vorankündigung dient ausschließlich der frühzeitigen Information und begründet keinen Anspruch auf eine Förderung. Interessierte Wissenschaftler*innen und Communities sind eingeladen, die Zeit bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung zu nutzen, um gemeinsame Infrastrukturbedarfe zu identifizieren, geeignete Partner innerhalb des BUA-Verbunds zu gewinnen, mögliche Vorhaben abzustimmen und die erforderlichen Kooperationen vorzubereiten.