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Fragen zum Vertrag als Studentische Hilfskraft

Die X-Tutorinnen bzw. Tutoren werden für 12 Monate als Studentische Hilfskräfte angestellt mit einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Die Bezahlung erfolgt entsprechend des Tarifvertrags für studentsiche Beschäftigte (TV Stud III). 

Ja, die Anstellung als studentische Hilfskraft ist sozialversicherungspflichtig.

Diese Frage klären Sie bitte selbst mit Ihrer zuständigen Bafög-Stelle. Soweit wir wissen, dürfen Sie ca. 5.500 Euro pro Jahr verdienen. Als Studentische Hilfskraft dürften Sie etwas über diesem Betrag liegen, was Ihnen dann auf Ihren Bafög-Satz angerechnet wird. Aber wie gesagt, bitte fragen Sie selbst bei Ihrer zuständigen Bafög-Stelle nach.