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Spezifisch Bewirtung

Was sind die Bedingungen für Bewirtung/ Catering im StuROPx?

  • In manchen Eurer Projekte finden vielleicht Veranstaltungen statt, für die Ihr über eine Bewirtung bzw. ein Catering nachdenkt.
  • Vermutlich wisst Ihr bereits aus anderen Projekten oder Kontexten, dass Bewirtung/ Catering nicht so einfach möglich ist. Man muss sich hier an ganz spezifische Vorgaben halten.
  • Die Vorgaben für Bewirtung/ Catering im StuROPx sind:

    1. Die Veranstaltung muss sich auch an Dritte richten, d. h., nicht nur an die Studierenden und Lehrpersonen.
    2. Die Veranstaltung muss von mindestens 25 Personen besucht sein. Wichtig ist hier eine Teilnehmerliste, auf der jede Teilnehmer*in unterschreibt.
    3. Die Veranstaltung muss anteilig von mehr Personen besucht sein, die NICHT an der Humboldt-Universität angestellt oder immtrikuliert sind.
    4. Es sind zwingend die Bewirtungsrichtlinien der Humboldt-Universität einzuhalten. Hier werden u. a. auch die Bewirtungssätze festgelegt, d. h., wie hoch die Bewirtungskosten pro Person sein dürfen. Wer sich nicht an diese Richtlinien hält, dem können die Kosten rückwirkend nicht erstattet werden. Wenn Ihr im Prozess also Fehler macht, können wir bzw. die Buchhaltung Euch nicht garantieren, dass die Kosten erstattet werden können.

  • Damit alles reibungslos läuft, ist also Vorsicht geboten. Bitte meldet daher bei der StuROPx-Projektleiterin (Dr. Julia Rueß, julia.ruess@berlin-university-alliance.de) an, wenn Ihr Bewirtung/ Catering plant und bereitet gemäß Bewirtungsrichtlinien dafür schon einmal alle Unterlagen vor.