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Wie geht der Prozess zur Erteilung des Lehrauftrags weiter?

  

Prozess bis zur Erteilung des Lehrauftrags

Die StuROPx-Koordinierungsstelle erteilt Ihnen den Lehrauftrag. Dafür müssen die notwendigen Unterschriften von verschiedenen Stellen eingeholt werden.

Zu Beginn des Semesters erhalten Sie dann von uns per Email das Dokument „Erteilung Lehrauftrag“, das Ihren Lehrauftrag im Rahmen der Berlin University Alliance bestätigt. Bitte bewahren Sie dieses Dokument für die Abrechnung Ihres Lehrauftrags auf.

Sonderfall Lehrende mit Anstellungsverhältnis an der Humboldt-Universität zu Berlin

Bei Personen, die an der Humboldt-Universität zu Berlin angestellt sind, ist außerdem noch die Clearingstelle einzubeziehen:

  • Geprüft wird hier, ob der Lehrauftrag unter die dienstlich vereinbarten Aufgaben fällt. Die Clearingstelle bindet dafür die Personalabteilung ein, um nachzufragen, ob der Lehrauftrag trotz bestehendem Anstellungsverhältnis möglich ist.
  • Bei Drittmittelbeschäftigten ist es hier in der Regel unproblematisch.
  • Bei Haushaltsangestellten muss ggf. eine andere Art der Honorierung vereinbart werden (z. B. Reisekostenzuschuss, Technik, Dienstleistungen für Forschung oder Science Communication, Antrag auf Mehrarbeitsvergütung etc.) – eine Bestätigung über den Lehrauftrag (in diesem Falle unentgeldlich) ist dann aber auch hier möglich.
  • Da an der Prüfung mehrere Abteilungen beteiligt sind, nimmt die Bearbeitung der Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch.