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Welche weiteren Unterlagen müssen gegebenenfalls eingereicht werden?

  

Stellen Sie sich darauf ein, dass die Personalabteilung der Technischen Universität zur Vertragsunterschrift ggf. weitere Dokumente von Ihnen anfragt, z. B.: 

  • falls Sie Kinder haben: Geburtsurkunde der Kinder
  • falls Sie verheiratet sind: Eheurkunde
  • falls Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen: Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung (nach § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz berechtigt die Aufenthaltserlaubnis ohne zeitliche Beschränkung zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten).
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