Welche weiteren Unterlagen müssen gegebenenfalls eingereicht werden?
Stellen Sie sich darauf ein, dass die Personalabteilung der Technischen Universität zur Vertragsunterschrift ggf. weitere Dokumente von Ihnen anfragt, z. B.:
- falls Sie Kinder haben: Geburtsurkunde der Kinder
- falls Sie verheiratet sind: Eheurkunde
- falls Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen: Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung (nach § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz berechtigt die Aufenthaltserlaubnis ohne zeitliche Beschränkung zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten).
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