Springe direkt zu Inhalt

Welche Unterlagen muss ich einreichen, um als SHK angestellt zu werden?

  

Damit Sie als studentische Hilfskräfte (SHK) an der Technischen Universität Berlin angestellt werden können, benötigen wir von Ihnen eine ganze Reihe von Unterlagen.

(1) Personalfragen SHK

Bitte füllen Sie das Formular Personalfragebogen SHK aus. Um Fehlern vorzubeugen, sehen Sie sich bitte auch den exemplarisch ausgefüllten Personalfragebogen an.

(2) Erklärung zu Vordienstzeiten (ausschließlich bezogen auf SHK-Tätigkeiten)

Bitte füllen Sie das Formular zur Erklärung zu Vordienstzeiten auf. Bitte beachten Sie: Es werden nur Angaben zu Vordienstzeiten als SHK (an Hoschulen oder anderen Forschungseinrichtungen) benötigt. Andere Vordienstzeiten müssen Sie nicht angeben. Um Fehlern vorzubeugen, sehen Sie sich bitte auch die exemplarisch ausgefüllte Erklärung zu Vordienstzeiten an.

(3) Lebenslauf (unterschrieben und datiert)

Für die Anstellung benötigt die Technische Universität einen Lebenslauf von Ihnen. Wichtit ist, dass Sie am Ende des Lebenslauf ein Datum eintragen und unterschreiben.

(4) Leistungsnachweise (Leistungspunkte aus dem aktuellen Studiengang)

Für die Anstellung benötigt die Technische Universität Leistungsnachweise von Ihnnen. Bitte reichen Sie also eine Übersicht über die Leistpunkte aus Ihrem aktuellen Studiengang ein.

(5) Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Semester

Für die Anstellung benötigt die Technische Universität eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von Ihnen. Bitte reichen Sie diese ein.

(6) Erklärung zu Nebentätigkeiten

Als Studierende:r darf die Summe der Stunden aller ausgeübten Tätigkeiten maximal 80 Stunden pro Monat betragen. Dazu zählen Beschäftigungen bei anderen Arbeitgeber:innen als auch selbständige Tätigkeiten.

Im Falle einer Nebentätigkeit - wenn Sie also neben der X-Tutorial-Tätigkeit noch eine ander Tätigkeit ausüben - benötigt die Technische Universität die folgenden Unterlagen:

  1. Füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Nebentätigkeit aus. Um Fehlern vorzubeugen, sehen Sie sich bitte auch den exemplarisch ausgefüllten Antrag auf Nebentätigkeit an.
  2. Zusätzlich müssen die betreffenden Arbeitsverträge eingereicht werden, so dass geprüft werden kann, dass die Stundengrenze von 80 Stunden eingehalten werden kann.

Wenn die Stundengrenze von 80 Stunden nicht eingehalten wird, kann keine Einstellung erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die SHK-Tätigkeit an der Technischen Universität erfolgt als Midi-Job.