Förderausschreibung BUA Joint Degree
Häuserübergreifend studieren mit den Joint Degree-Studiengängen der Berlin University Alliance
Bildquelle: Gerd Altmann
Bewerbungsfrist |
bis 03.10.2023 |
Förderbeginn |
ab Januar 2024 |
Förderdauer |
2024 - 2025 |
Fördersumme |
Personalmittel im Umfang einer halben Stelle E13 befristet |
Antragsberechtigte |
Professuren der BUA-Verbundpartnerinnen in Abstimmung mit den Leitungen Ihrer Fachbereiche/Fakultäten |
Mit dem Querschnittsthema Teaching & Learning will die Berlin University Alliance die Verbindung von Spitzenforschung und Lehre weiter stärken und den Austausch von exzellenten Wissenschaftler:innen und Studierenden vorantreiben. Die Verbundpartnerinnen verfolgen das Ziel, bestehende Kooperationen in Studium und Lehre weiterzuentwickeln und gemeinsam neue Studiengänge und Lehrangebote aufzubauen. BUA Joint Degree-Studiengänge sind – neben dem Student Research Opportunities Programx, BUA Certificate Programs und BUA-Modulen – eine der vier Säulen des gemeinsamen Lehrangebots im Berliner Exzellenzverbund. Es handelt sich um profilübergreifende Kooperationsstudiengänge, die aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung als BUA Joint Degree-Studiengänge eingestuft werden können.
1. 1. Förderziel
Die Berlin University Alliance strebt die Entwicklung neuer profilübergreifender Kooperationsstudiengänge an, die in besonderer Weise an den inhaltlichen und strategischen Zielen des Verbundes ausgerichtet sind. Die Förderung beabsichtigt die Unterstützung der Einrichtung eines Verbundstudiengangs mit Implementierungsperspektive zum Wintersemester 2025/2026. Ziel ist der Ausbau neuer, innovativer und qualitativer Verbundlehrangebote, die sich aus den Forschungsthemen und Forschungsleistungen des Verbundes ableiten lassen (z.B. Exzellenzcluster, Grand Challenge Initiatives, SFBs und andere Forschungsinitiativen).
Der hier ausgeschriebene BUA Joint-Degree wird als exzellenter Modellstudiengang gefördert, der beispielgebend zur Stärkung von Forschungsorientierung, didaktischen Innovationen und Synergien im Kontext des Berliner Exzellenzverbundes beiträgt. Der BUA Joint-Degree wird in strategisch wichtigen Forschungsfeldern der BUA die Entwicklung des Verbundlehrangebotes auf inhaltlicher und infrastruktureller Ebene exemplarisch weiter vorantreiben und über die verabschiedeten Kriterien für BUA-Lehrangebote hinaus die strategischen und inhaltlichen Ziele der BUA in herausragender Weise unterstützen und als Beispiel guter Praxis für andere Kooperationen dienen.
1.2. Förderumfang
Die Förderung sieht vor, den mit der Einrichtung von Kooperationsstudiengängen verbundenen Mehraufwand (z.B. in der Konzeptions-, Einrichtungs- und Studienstartphase, Begleitevaluation) durch ergänzende Personalmittel abzufedern.
Die Fördermittel umfassen die Personalmittel für eine E-13 Stelle (ohne Lehrverpflichtung) mit einem Umfang von 50% der regulären Wochenarbeitszeit befristet für die Kalenderjahre 2024-2025. Die Stelle wird zentral an der BUA-Verbundpartnerin angesiedelt, die die Federführung für den gemeinsamen Studiengang innehat. Sie kann ggf. im Rahmen einer Aufstockung eingerichtet werden.
1.3. Antragsberechtigung
Die Förderung richtet sich an alle Fakultäten, Fachbereiche und Zentralinstitute der vier BUA-Verbundpartnerinnen. Antragsberechtigt sind Professuren aller Fachrichtungen, die einen gemeinsamen Bachelor- oder Masterstudiengang im Rahmen der BUA einrichten wollen.
1.4. Auswahlkriterien
Für die Auswahl des Modellprojekts sind folgende Kriterien maßgeblich:
Formale Kriterien:
(1) Es sind idealerweise alle 4, mindestens jedoch 3 Partnereinrichtungen der Berlin University Alliance beteiligt, von denen eine die Federführung übernimmt. Darüber hinaus können weitere Hochschulen oder Institutionen einbezogen werden, solange die BUA-Verbundpartnerinnen die Mehrheit bilden.
(2) Der Zeitplan zur Einrichtung und die Kooperationsverabredungen (inklusive Federführung) stehen fest.
Inhaltliche Kriterien:
(1) Der inhaltliche Fokus des geplanten Kooperationsstudiengangs liegt auf den gesellschaftlichen Herausforderungen von globaler Bedeutung.
(2) Forschungsbasierte Lehr- und Lernprozesse bzw. der Transfer der Spitzenforschung in die Lehre sind in Verbindung mit didaktischen/studiengangsbezogenen Innovationen gegeben.
(3) Der geplante Kooperationsstudiengang weist eine Interdisziplinarität aus. Die Fakultäten, Fachbereiche und Zentralinstitute der beteiligten BUA-Verbundpartnerinnen wirken in besonderer Weise hochschul- und profilübergreifend zusammen. Die durch die Kooperation realisierten Synergien stellen ein Alleinstellungsmerkmal des Vorhabens im Kontext des Berliner Exzellenzverbundes dar.
(4) Das Qualifikationsprofil des geplanten Kooperationsstudiengangs erweitert die Chancen der Absolvent*innen für den Anschluss an berufliche Tätigkeitsfelder bzw. weiterführende Studiengänge.
(5) Der geplante Kooperationsstudiengang verfügt über eine internationale Ausrichtung (z.B. bezüglich seiner Inhalte oder der angesprochenen Zielgruppe, englischsprachige Lehrveranstaltungen, Anteil von Lehr- und Forschungspersonal mit internationalem Profil, Beteiligung internationaler Partnerhochschulen oder Forschungseinrichtungen etc.).
Eine besondere Gewichtung erfahren die inhaltlichen Kriterien (1) gesellschaftliche Relevanz, (2) Forschungsorientierung verknüpft mit didaktischen/studiengangsbezogenen Innovationen und (3) Interdisziplinarität sowie Synergien und Alleinstellungsmerkmale der Kooperation im BUA-Kontext.
1.5. Antragsunterlagen
(1) Antragsformular (Link siehe oben) mit den Kontaktdaten der Antragsteller:innen und den Kooperationsverabredungen (inklusive Federführung)
(2) Inhaltliches Grobkonzept (maximal 4 Seiten zuzüglich ggf. unterstützender Darstellungen o.ä. zur Illustration des Vorhabens) mit
- einer Beschreibung des geplanten Kooperationsstudiengangs (inkl. Qualifikationsziele, Angabe zu Kapazitäten und Ressourcen, ggf. externe Expertise, bei Masterstudiengängen Anschlussfähigkeit an bestehende Bachelorstudiengänge und Qualifikation für Folgeprogramme, Gründe und Mehrwert der Kooperation, Bedarf am Arbeitsmarkt, internationale Ausrichtung, Abgrenzung und Verbindung zu anderen Studiengängen der Region, forschungsbasierte Lehr- und Lernprozesse),
- einem Konzept zur Begleitevaluation des Studiengangs sowie
- einem Zeitplan zur Einrichtung des Studiengangs im Wintersemester 2025/2026.
(3) Unterstützungsschreiben der Fachbereichs-/Fakultätsleitungen der beteiligten Verbundpartnerinnen (siehe Vordruck Antragsblatt)
1.6. Wie sind die Unterlagen einzureichen?
Anträge sind ab dem 15. August 2023 bis zum 3. Oktober 2023, 23:59 Uhr über die Koordination des CrossCuttingTheme 7 „Teaching and Learning“ einzureichen. Die Anträge sind mit dem Betreff „Antrag BUA Joint-Degree“ in deutscher oder englischer Sprache einzureichen an:
Koordination CCT7 „Teaching and Learning”, Herr Christian Richter (christian.richter@berlin-university-alliance.de)
1.7. Auswahlverfahren und Auswahlkommission
Die Fördervergabe erfolgt in einem kompetitiven, zweistufigen Auswahlverfahren. Die Auswahlkommission besteht aus Mitgliedern der BUA Steering Committees „Teaching and Learning“ und „Focusing on Grand Challenges“ sowie Studierenden. Alle Antragsteller*innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens voraussichtlich im Ende November 2023 über das Ergebnis informiert.
Kontakt
Fragen zur Ausschreibung beantwortet:
- Christian Richter, Koordination Cross-Cutting Theme Teaching and Learning, E-Mail: christian.richter@berlin-university-alliance.de
Fragen zu BUA Studiengängen und Verbundlehrangeboten beantwortet das BUA-Büro der jeweiligen Verbundpartnerin:
- Freie Universität Berlin: Mona Plenker/Dr. Michael Hutzler, E-Mail: bua@studium.fu-berlin.de
- Humboldt-Universität zu Berlin: Alexander Diehl, E-Mail: studium.bua-buero@hu-berlin.de
- Technische Universität Berlin: Amien Elobied, E-Mail: bua@pruefungen.tu-berlin.de
- Charité – Universitätsmedizin zu Berlin: Effi Zikou-Iwai, E-Mail: bua-buero@charite.de