FAQs des Open Call: Forschungsqualität und Open Science
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie aus den wissenschaftsunterstützenden Bereichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leitungsfunktion oder promoviert, die in den Einrichtungen der Berlin University Alliance arbeiten, d.h. Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin sowie Charité – Universitätsmedizin Berlin. Antragstellende müssen einen bestehenden Vertrag über die gesamte Projektlaufzeit an einer der BUA-Einrichtungen besitzen.
Für die wissenschaftlich Mitarbeitenden gelten die Rahmenbedingungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Mitarbeitende aus den wissenschaftsunterstützenden Bereichen unterliegen den Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG). Für eine befristete Beschäftigung ist ein Sachgrund zu benennen. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht möglich.
Personen, die über die Projektmittel angestellt werden, sind in der Regel Projektmitarbeitende, nicht Antragstellende. Die eingeworbenen Stellen sind in der Regel auszuschreiben. Stellenanteile von Antragstellenden können aus Projektmitteln finanziert werden vorausgesetzt, es liegt bereits ein Arbeitsvertrag vor (siehe auch Frage: Wer ist antragsberechtigt? Bzw. Müssen Antragstellende unbefristet beschäftigt sein?) der die Laufzeit des Projektes abdeckt. Die vertragliche Gestaltung ist im Einzelfall zu regeln.
Mindestens zwei Partner oder Partnerinnen aus zwei unterschiedlichen Einrichtungen der BUA sollten an einem Projekt beteiligt sein. Dabei können beide Parteien PIs sein, alternativ kann ein Partner oder eine Partnerin als PI fungieren und der andere als Kooperationspartner oder -partnerin eingebunden werden. Der antragstellende PI muss dem Antrag einen LOI beilegen (s. Webseite). Auch der Kooperationspartner oder die -partnerin muss einen verbindlichen LOI seitens der zuständigen kooperierenden Einrichtung beilegen.
Antragstellende haben die Möglichkeit, Sachkosten, sofern diese nicht von den im Template vorausgewählten Kategorien erfasst werden, unter „Weitere Sachkosten“ zu beantragen. Diese Positionen sind ggf. in der Spalte „Erläuterung“ zu benennen. Beispiel: Sie möchten Ausgaben i.H.v. 1.000 Euro für Transkriptionen und 200 Euro für Materialkosten geltend machen. Dafür tragen Sie in dem Feld „Sonstige Sachkosten“ 1.200 Euro ein und ergänzen unter „Erläuterung“: Transkriptions- und Materialkosten.
Eine Anschlussförderung zur Verstetigung der Aktivitäten ist nicht vorgesehen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit entsprechender Mittel kann eine weiterführende Unterstützung, die explizit auf die Implementierung von Maßnahmen, die im Rahmen der Projekte konzipiert und getestet werden, geleistet werden.
Die Projekte werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formalen Zuwendungskriterien erfüllen. Ist dies der Fall werden sie in einer Vorauswahl von mindestens zwei unabhängigen Gutachtenden danach bewertet ob sie
- inhaltlich im Fokus des Calls liegen?
- ein Problem adressieren, das real, relevant und zeitgemäß ist?
- eine Lösung anbieten, die innovativ, machbar und adäquat erscheint?
- der Plan für die Implementierung realistisch und nachhaltig erscheint.
Für Projekte, die in dieser Stufe der Begutachtung von jedem Gutachtenden mindestens zwei Punkte je Bewertungskriterium (Bewertungsskala 0 bis 3) und jeweils mindestens 8 Punkte insgesamt erzielen, werden schriftliche Gutachten von den Gutachtenden eingeholt. Basierend auf diesen Gutachten wird dann durch ein Auswahlgremium, bestehend aus vier BUA-externen Expertinnen und Experten und den vier Mitgliedern des Steering Committee im Objective 3 eine Shortlist erstellt, die dem Executive Board zur finalen Entscheidung vorlegelegt wird.
Bitte richten Sie sich nach den Sätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Sie unter folgendem Link abrufen können: www.dfg.de/formulare/60_12/