Springe direkt zu Inhalt

Wer entscheidet über die Auswahl der zu fördernden Projekte und auf welcher Grundlage?

Darstellung des Auswahlprozesses

Darstellung des Auswahlprozesses

Die Projekte werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formalen Zuwendungskriterien erfüllen. Ist dies der Fall werden sie in einer Vorauswahl von mindestens zwei unabhängigen Gutachtenden danach bewertet ob sie

  • inhaltlich im Fokus des Calls liegen?
  • ein Problem adressieren, das real, relevant und zeitgemäß ist?
  • eine Lösung anbieten, die innovativ, machbar und adäquat erscheint?
  • der Plan für die Implementierung realistisch und nachhaltig erscheint.

Für Projekte, die in dieser Stufe der Begutachtung von jedem Gutachtenden mindestens zwei Punkte je Bewertungskriterium (Bewertungsskala 0 bis 3) und jeweils mindestens 8 Punkte insgesamt erzielen, werden schriftliche Gutachten von den Gutachtenden eingeholt. Basierend auf diesen Gutachten wird dann durch ein Auswahlgremium, bestehend aus vier BUA-externen Expertinnen und Experten und den vier Mitgliedern des Steering Committee im Objective 3 eine Shortlist erstellt, die dem Executive Board zur finalen Entscheidung vorlegelegt wird.