Wie viele Verbundpartnerinnen müssen in die Antragstellung integriert werden?
Mindestens zwei Partner oder Partnerinnen aus zwei unterschiedlichen Einrichtungen der BUA sollten an einem Projekt beteiligt sein. Dabei können beide Parteien PIs sein, alternativ kann ein Partner oder eine Partnerin als PI fungieren und der andere als Kooperationspartner oder -partnerin eingebunden werden. Der antragstellende PI muss dem Antrag einen LOI beilegen (s. Webseite). Auch der Kooperationspartner oder die -partnerin muss einen verbindlichen LOI seitens der zuständigen kooperierenden Einrichtung beilegen.