Müssen Antragstellende unbefristet beschäftigt sein?
Nein. Allerdings müssen den Antragstellenden als Mittelempfängerinnen und -empfänger entsprechende Kostenstellen zugeordnet sein. Daher muss sichergestellt sein, dass sie während der gesamten Projektlaufzeit Mitglied einer der vier BUA-Partnerinnen sind – sprich einen Vertrag haben.