FAQ
Das antragstellende Konsortium muss nicht als formales Verbundprojekt konstituiert sein (im Sinne einer institutionalisierten Forschungsgruppe). Unter „Verbund“ wird eine funktionierende Community von Wissenschaftler*innen verstanden, die bereits zu einem spezifischen Themengebiet zusammenarbeitet, und an die das geplante Experimentallabor anknüpfen soll.
Die Antragssteller*innen müssen als Mittelempfänger*innen entsprechend Kostenstellen zugeordnet sein. Daher muss sichergestellt sein, dass sie während der gesamten Projektlaufzeit Mitglied einer der vier BUA-Partnerinnen sind – sprich einen Vertrag haben.
Befristete Beschäftigte können als Projektbeteiligte (Mitantragssteller*innen oder Kooperationspartner*innen) ausgewiesen werden, das gilt insbesondere für Doktorand*innen.
Der Antrag ist im besten Falle über die betreuende Person, die an einer der vier Mitgliedseinrichtungen der Berlin University Alliance angestellt ist, einzureichen und die somit als Antragstellerin auftritt (Stichwort: Kostenstelle)
Im Prinzip kann jede/jeder WiMi und jede/jeder SoMi, so sie/er während der Projektlaufzeit affiliiert ist und eine Kostenstelle in einem der vier BUA-Häuser hat, gewissermaßen als Tandempartner*in für die Ausschreibung fungieren, indem sie/er als Antragsteller*in Teil des Experimentallabores würde.