Wie können nicht angestellte Promotionsstudent*innen (z.B. Stipendiat*innen) Arbeitspakete in einen Antrag einbringen, um Fördermittel für die Realisierung ihrer Ideen zu beantragen?
Der Antrag ist im besten Falle über die betreuende Person, die an einer der vier Mitgliedseinrichtungen der Berlin University Alliance angestellt ist, einzureichen und die somit als Antragstellerin auftritt (Stichwort: Kostenstelle)
Im Prinzip kann jede/jeder WiMi und jede/jeder SoMi, so sie/er während der Projektlaufzeit affiliiert ist und eine Kostenstelle in einem der vier BUA-Häuser hat, gewissermaßen als Tandempartner*in für die Ausschreibung fungieren, indem sie/er als Antragsteller*in Teil des Experimentallabores würde.