Darf ich mit einem befristeten Vertrag Antragsteller*in sein?
Die Antragssteller*innen müssen als Mittelempfänger*innen entsprechend Kostenstellen zugeordnet sein. Daher muss sichergestellt sein, dass sie während der gesamten Projektlaufzeit Mitglied einer der vier BUA-Partnerinnen sind – sprich einen Vertrag haben.
Befristete Beschäftigte können als Projektbeteiligte (Mitantragssteller*innen oder Kooperationspartner*innen) ausgewiesen werden, das gilt insbesondere für Doktorand*innen.