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Können Dritte (außerhalb der Berlin University Alliance) als Antragstellerin oder Antragsteller auftreten und Projektgelder erhalten?

Dritte, also Personen, die nicht Mitglied einer Verbundpartnerin der Berlin University Alliance sind, können als Mitantragstellerin oder Mitantragsteller auftreten, allerdings ohne damit einen Anspruch auf Förderung zu haben. Als Mitglied einer Verbundpartnerin des Verbundes zählt, wer einen Arbeitsvertrag mit einer Verbundeinrichtung (definiert über einen Arbeitsvertrag mit 50 Prozent der Arbeitszeit oder mehr) hat.

Darüber hinaus ist es gewünscht, weitere externe Kooperationspartnerinnen und -partner zu benennen. Es ist möglich, im Rahmen der Vergaberichtlinien für Haushaltsmittel der jeweiligen Verbundeinrichtung, Aufträge nach außen zu geben. Diese sind als Vollkosten abzurechnen.