Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Verbundpartnerinnen der Berlin University Alliance. Die Ausschreibung richtet sich explizit an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen. Eine Beteiligung von mindestens zwei der vier Partnereinrichtungen der Berlin University Alliance ist verpflichtend. Promovierende sind nicht antragsberechtigt.