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Sind die Mittel übertragbar?

Die bewilligten Mittel sind grundsätzlich an das Haushaltsjahr gemäß der geförderten Projektlaufzeit gebunden. Der Übertrag von Mitteln in das Folgejahr muss beantragt werden und sollte 20 Prozent nicht überschreiten. Deshalb ist die Zuordnung der beantragten Mittel dem Haushaltsjahr 2020 oder 2021 im Antrag von großer Bedeutung.